Fahrrad innerhalb 14 Tage zurückgeben?
Hi,
ich habe mir vor 13 Tagen ein MTB von Cube bei Lucky Bike gekauft.
Ich habe den Händler gesagt, dass ich das Rad mit 126 Kg belaste, also ich + Anziehsachen + Rucksack.
Dann sagte ich ihm noch, dass ich damit in die Uni fahren will, aber auch im Wald und auch huckeligen Feldern. Später soll es auch kleine Sprünge überleben und man soll um die Kurven sliden können.
Er sagte mir, dass der Rahmen ohne Gewichtsbegrenzung ist.
Ich sagte dann, dass doch aber die Achsen oder Felgen brechen oder sich verbiegen können, die Gabel bricht u.v.a.m.
Er sagte mir dann, dass ich mit diesem Rad auf der sicheren Seite bin.
Ich bin nun oft im Wald mit dem Rad gefahren, Berg hoch und den Berg hinunter und auf Feldwegen. Ich bin Nie gesprungen oder um Kurven gerutscht.
Jetzt habe ich ein Hinterrad, das eiert.
Das zeigt mir ja deutlich, dass man mit diesem Rad lieber NIE springen sollte oder schnell einen Berg herunter fahren sollte. Wenn vom normalen Fahren das Rad schon eiert.
Kann die Firma mir nun vorhalten, dass ich das Rad unsachgemäß beansprucht habe?
Ich habe auch einen Zeugen für die Aussagen des Verkäufers.
6 Antworten
Hey,
geh so schnell wie möglich zurück zum Laden (mit deinem Fahrrad), erkläre deine Lage und nimm deinen Zeugen mit. Aber sprich nicht mit den normalen MItarbeitern oder bestenfalls mit dem Herren, der dir das Rad verkauft hat, sondern fodere den Chef.
In meiner Firma ist das so, dass die Mitarbeiter mit den Kunden KOntakt haben, aber sobald ein Kunde den Chef sprechen möchte, nimmt sich der Chef Zeit und versucht das Beste, die beste Lösung für Kunde und die Firma. Und deswegen wird er das Rad zurücknehmen. Denn ich denke ich lese heraus dass du so ab 20-30 Jahre alt bist, da du noch zur Uni gehst. Junge Leute reden viel, die mündliche Propaganda etc. Er weiß genau, wenn du unzufrieden bist, wirst du es anderen erzählen, die auch nicht mehr dort einkaufen gehen.
Viel Glück und liebe Grüße
Alex
Guter Tipp! Danke!
Wenn man es rechtlich betrachtet hast du das Rad ja nur aufgrund der Aussage des Verkäufers gekauft ( sprich einen Kaufvertrag nur aufgrund der Willenserklärung des Verkäufers gemacht). Macht dieser absichtlich falsche Angaben (im rechtlichen Sinne Scheinheiligkeit) um ein Rad an dich zu verkaufen so kann der Kaufvertrag angefochten werden. Das selbe gilt übrigens auch für Sachmängel innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach vertragsschluss (also wenn dein Fahrrad kaputt ist aber es eigentlich noch ganz sein müsste innerhalb der Garantiefrist). Da du auch zeugen hast dürfte es eigentlich kein Problem sein den Kauf rückgängig zu machen. Die zugehörigen Gesetzestexte findest du im HGB (das mit der Willenserklärung und Scheinheiligkeit glaube um dem Paragraphen 119 rum und das mit den sachmängeln glaube bei Paragraph 423 (jedenfalls irgendwas mit 400). Les dir aufjedenfall den Kaufvertrag nochmal durch wie das mit den Garantiefristen aussieht und so weiter. Ich hoffe das geht alles klar.
Vielen Dank!
Normalerweise nicht da Du ja so genau nachgefragt hast.Lg Retlawx
danke
Garantie ist Freiwillig (und dem Hersteller gegenüber), Gesetzlich vorgeschrieben ist aber die Gewährleistung welche du dem Händler gegenüber hast.
Unsachgemäße Beanspruchung liegt nicht vor hat dir der Verkäufer jedenfalls selbst versichert. Zum Vertrag gehören immer auch mündliche Abmachungen, wenn gleich man sie ohne Zeugen (zum Glück hast du ja jemand) schlecht nachweisen kann.
Wenn der Händler schlau ist erstattet dir der Händler den Kaufpreis und verkauft dir (sofern du dort noch kaufen willst) diesmal ein geeignetes MTB (darauf wird man dort sicherlich schnell draufeinlassen).
Auf jeden Bist du ihr im Recht und kannst dein Geld im Austausch mit dem Rad zurück fordern egal was sie dort behaupten.
Eine Ausnahme gibt es: Es lag wirklich ein Produktionsfehler vor, in diesem Fall könnte es sein das nur der Achter beseitigt wird.
In diesem Fall Testes nach der Beseitigung des Mangels unter den von dir angegebenen Größten Belastungen wieder etwas Kaputt gehen sollte, geh wieder hin und das ganze Spiel beginnt von vorne. Sollte es nach zweimaligen Ausbessern immer noch auftreten, müssen sie das Fahrrad zurücknehmen. Mfg
Wie sehr eiert denn das Rad? 1mm Seitenschlag? 2mm? 3mm? Oder gar ein ganzer Zentimeter? Wie ist es derzeit um die Speichen Spannung bestellt? Wurde das Rad schon einer ersten Inspektion unterzogen?
War nun beim Händler und die haben gesagt, dass nur die Speichen festgezogen werden müssen.
Quasi wie Radmuttern beim Auto nachziehen.
Werde dann morgen das Rad im Wald richtig testen. Mal schauen, ob es wirklich unbegrenztes Gewicht hält. Schnelle Bergabfahrt sollte es abkönnen.
Vorsicht! 140 kg Systemgewicht ist ganz schön viel. Die wenigstens Fahrräder stecken das weg. Verluste durch starke Männer waren bei mir bis jetzt durchgebogene Sattelstützen, schiefe Pedale und kaputte Sattel.
Ja, das zulässige Systemgewicht für Cube Mountainbikes liegt bei 115 kg.
Guckst du hier:
Zum Glück tauscht die Filiale in NRW mein Rad.
Die haben auch gesagt, das die Filiale in Sachsen Mist gebaut hat.
Ich schätze es sind 3 mm, die es eiert.
Genau die richtigen Fragen. Dass die Speichen nach dem Einfahren nachgezogen werden müssen, ist völlig normal. Drei Millimeter sind kein Problem.