Arbeitgeber zieht Einarbeitungszeiten vom Lohn ab?
Hallo Leute,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Und zwar stand letztens auf meiner Lohnabrechnung etwas sehr komisches drauf.
Persönlicher Abzug von Einarbeitungsstunden = 530€
Ich habe beim alten Arbeitgeber gekündigt und wo anders einen neue Arbeit angefangen. Bei der letzten Abrechnung stand auf einmal drin Einarbeitungsstunden - 530 Euro. Da frage ich mich wieso zieht er sowas ab? Es ist doch Arbeitsrechtlich nicht erlaubt sowas abzuziehen, oder etwa doch? Meine Frage lautet :
Wie lautet das Gesetzt bzw. der § der dieses untersagt?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und ich finde hier tolle Antworten.. Danke schon mal im voraus.
4 Antworten
Wie lautet das Gesetzt bzw. der § der dieses untersagt?
Du brauchst keinen Paragrafen, der den Abzug untersagt. Dein AG soll Dir einen nennen, der ihm das erlaubt.
Diese Einarbeitszeit ist Arbeitszeit und als solche zu bezahlen. Diese Zeit dient dem AG und war nicht Dein "Privatvergnügen".
Du kannst den AG auffordern, Dir eine korrekte Abrechnung, natürlich mit allen Arbeitsstunden, zu geben und zu bezahlen. Tut er das nicht, kannst Du ihn abmahnen, eine Zahlungsfrist setzen und, sollte er immer noch nicht bezahlen, das Geld beim Arbeitsgericht einklagen.
Ich vermute, Du wirst nicht mehr lange bei diesem AG sein, bei Dir greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht.
Allerdings ist es besser, Du bist bald weg, wer weiß, was dieser AG sonst noch so "auf Lager" hat. Ich würde mich an Deiner Stelle umgehend nach einem anderen Job umsehen.
Sprich bitte nochmal mit deinem Arbeitgeber. Derartige Abzüge für Einarbeitung sind mir fremd. Lass dir bitte nennen oder erklären weshalb der Chef der Meinung ist, dass du dafür Lohnabzug erhältst.
Ein Arbeitgeber kann keine "Entschädigung" dafür fordern, dass er Dich "eingearbeitet" hat. Schlicht unternehmerisches Risiko, wenn ein AN innerhalb der Probezeit / oder aber auch danach kündigt.
Also solltest Du Deinen ehemaligen Arbeitgeber mit Fristsetzung - 14 Tage - dazu auffordern Dir diesen einbehaltenen Betrag nachzuzahlen.
Verstreicht diese erfolglos, so kannst Du selbst - ohne Zuhilfenahme eines Anwaltes - mir ganz geringem wirtschaftlichen Aufwand - Kosten kannst Du mit ansetzen - selbst einen Mahnbescheid beantragen:
Du hast einen Anspruch auf den Lohn, der im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist und die Einarbeitungszeit hat überhaupt nichts damit zutun, außer es wurde durch eine Nebenabrede im Vertrag so vereinbart, sonst ist es nicht rechtens.
Ist logisch, aber es könnte ja sein. Was der Chef da gemacht hat ist unrechtmäßig, egal wie man es dreht und wendet.
Ist logisch
Warum schreibst Du dann, es sei erlaubt, wenn es "durch eine Nebenabrede im Vertrag so vereinbart" wäre??
Aber eine solche "Nebenabrede" wäre schlicht und einfach unwirksam - daran ändert auch die so oft beschworene Vertragsfreiheit nichts!