Wichtig : an wenn kann ich mich wenden wenn ich probleme mit dem Arbeitsamt habe

5 Antworten

Hoi.

Die BA unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (§ 393 Abs. 1 SGB III). In einigen wenigen Bereichen hat das Ministerium darüber hinaus ein Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z. B. bei der Arbeitslosenstatistik (§ 283 Abs. 2 SGB III) und der Ausländerbeschäftigung (§ 288 Abs. 2 SGB III).

http://www.bmas.de/DE/Ministerium/BMAS-Kompakt/geschaeftsbereich-bmas.html?cms_searchArchive=0&cms_submit=Senden&cms_dateafter=tt.mm.jjjj&cms_sortString=-score_&cms_searchIssued=0&cms_datebefore=tt.mm.jjjj&cms_templateQueryString=aufsicht+

Ciao Loki

Kein Antwort vom Arbeitsamt und kein Geld? Das ist nur die halbe Geschichte. Dann noch die Einschränkung mit dem Mitarbeiter und Vorgesetzten? Du alleine weißt, wie es wirklich ist. Das sagt Dir jemand, der im Sozialamt und auch noch im Jobcenter gearbeitet hat. Einfache Antwort: Rechtsanwalt oder Sozialgericht.

An wenn kann ich mich wenden wenn ich probleme mit dem Arbeitsamt habe,wenn ich aber vom Amt selber keine antwort bekomme und ich einfach kein geld bekomme !!!

Vorschuss nach § 42 SGB I beantragt?

Ich meine stellen wie die Verbraucherzentrale,die aber leider nicht für so etwas zustandig sind !

Es gibt Erwerbslosenverbände die hier Hilfestellung bieten, ansonsten einen Fachanwalt für Arbeits- bzw. Sozialrecht.

Sunny2390 
Beitragsersteller
 18.02.2015, 15:41

wenn die mir nichts genehmigen diesen monat von was soll ich dann einen vorschuss beantragen ????

kevin1905  18.02.2015, 17:39
@Sunny2390

Hast du den § gelesen?

Du kannst Dir evtl. einen Anwalt nehmen

Sunny2390 
Beitragsersteller
 18.02.2015, 15:41

einen anwalt muss man aber bestimmt gleich bezahlen ich möchte mich nur erkundigen !