Wichtig : an wenn kann ich mich wenden wenn ich probleme mit dem Arbeitsamt habe
An wenn kann ich mich wenden wenn ich probleme mit dem Arbeitsamt habe,wenn ich aber vom Amt selber keine antwort bekomme und ich einfach kein geld bekomme !!! Ich meine nicht einen bestimmten mitarbeiter so das ich mich an einen vorgesetzten wenden muss !!! Ich meine stellen wie die Verbraucherzentrale,die aber leider nicht für so etwas zustandig sind !
5 Antworten
Versuch es mal hier bei dem Bürgertelefon: http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html das ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Hier bekommst du eine erste Auskunft.
Hoi.
Die BA unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (§ 393 Abs. 1 SGB III). In einigen wenigen Bereichen hat das Ministerium darüber hinaus ein Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z. B. bei der Arbeitslosenstatistik (§ 283 Abs. 2 SGB III) und der Ausländerbeschäftigung (§ 288 Abs. 2 SGB III).
Ciao Loki
Kein Antwort vom Arbeitsamt und kein Geld? Das ist nur die halbe Geschichte. Dann noch die Einschränkung mit dem Mitarbeiter und Vorgesetzten? Du alleine weißt, wie es wirklich ist. Das sagt Dir jemand, der im Sozialamt und auch noch im Jobcenter gearbeitet hat. Einfache Antwort: Rechtsanwalt oder Sozialgericht.
An wenn kann ich mich wenden wenn ich probleme mit dem Arbeitsamt habe,wenn ich aber vom Amt selber keine antwort bekomme und ich einfach kein geld bekomme !!!
Vorschuss nach § 42 SGB I beantragt?
Ich meine stellen wie die Verbraucherzentrale,die aber leider nicht für so etwas zustandig sind !
Es gibt Erwerbslosenverbände die hier Hilfestellung bieten, ansonsten einen Fachanwalt für Arbeits- bzw. Sozialrecht.
Hast du den § gelesen?
Du kannst Dir evtl. einen Anwalt nehmen
einen anwalt muss man aber bestimmt gleich bezahlen ich möchte mich nur erkundigen !
wenn die mir nichts genehmigen diesen monat von was soll ich dann einen vorschuss beantragen ????