WG Kontrolle vom Jobcenter - Was kommt auf mich zu (ALG2)?
Hallo, ich wohne derzeit (schon seit fast 3 Jahren) in einer WG. Nun muss ich umziehen wegen Eigenbedarf des Vermieters. Ist auch alles vom JC abgesegnet. Neue Wohnung gefunden, auch wieder eine WG (mit 2 Männer, die jetzt gerade auch in meiner WG wohnen). JC hat das Ok gegeben. Ich habe auch mein eigenes Zimmer mit Schreibtisch, Klamotten und Einzelbett. Meine Frage ist jetzt: Was kommt da auf mich zu weil ich kann mir vorstellen, dass das JC jetzt einen Hausbesuch machen wird. Obwohl es in den 1,5 Jahren in denen ich Aufstocker bin noch nicht einmal zur Kontrolle, in die jetzige WG, vorbei gekommen ist.
Was durchsuchen die alles bzw. auf was achten die? Ich habe nämlich irrsinnig Angst, dass die irgendwas glauben zu finden weil ich mit 2 Männern zusammen lebe. Und kommen die auch mehrmals oder bleibt es bei einer Kontrolle (wenn alle Zweifel geklärt sind)? Und ich habe gelesen, dass wenn man länger als 1 Jahr in einer WG lebt, dass eine Bedarfsgemeinschaft vermutet wird. Ist das tatsächlich so? Vielen Dank für die Hilfe =)
4 Antworten
Lass die rein wenn du nix zu verbergen hast ansonsten kürzen sie Leistungen auf Verdacht das ihr eine bG seit .. Alle Einkommen in ein Topf wenn du ein Zimmer hast mit einzel Bett und dein Schrank und alles getrennt ist brauchst dir keine Sorgen machen :) hab dort gearbeitet und weis wie es läuft also lass sie rein dann sind sie auch schon wieder weg und lassen dich in Ruhe ..
Du musst sie gar nicht reinlassen.
" Bayerisches Landessozialgericht Beschluss vom 11.03.2011, - L 7 AS 83/11 B ER
- Hilfebedürftige nach dem SGB II müssen Hausbesuche von Mitarbeitern des Jobcenters - nicht - dulden.
Es gibt keine Verpflichtung, einen Hausbesuch zu dulden. Er ist nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich. Nach § 21 Abs. 2 Satz 1 SGB X sollen die Beteiligten bei der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken. Sie sollen nach Satz 2 dieser Vorschrift insbesondere ihnen bekannte Tatsachen und Beweismittel angeben - darunter fällt ein Hausbesuch nicht"
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/06/hilfebedurftige-nach-dem-sgb-ii-m...
Wegen der GB:
gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697dd0b4de01.php
Bitte www. davorschreiben (es geht nur 1 Link pro Antwort).
Die schauen nur, ob du tatsächlich in einer WG lebst. Getrennte Zimmer, Eigens Fach im Bad, Küche usw. Sie werden deine Schränke nicht durchsuchen nach verbotenen Sachen.
Hmm warum werd ich das Gefühl nicht los, dass du hier lügst und ein schlechtes Gewissen hast?
Sag bitte die Wahrheit dann kann man dir auch mit gutem Gewissen eine Antwort geben.
also bei der kontrolle musst du dir nichts gefallen lassen, da man durch ein niederes gesetzt deine grundrechte legal verletzt. "halte ich persönlich für ein unding!" das die vorbeikommen kann ich mir kaum vorstellen, hat dich jemand gemeldet? du könntest ansprechen was dir alles fehlt, denen locker deine bude zeigen. wie das mit wg und dem "nach einem jahr bg" is kann ich dir nicht sagen, das ist ja für beziehungen gedacht, das man nicht wenn man sich gerad kennen lernt eine bg machen muss. guck einfach mal ins sgbII google. da steht alles
Es ist die Wahrheit, ich habe mein eigenes Zimmer, mein eigenes Bett, und meine eigenen Drogerie-Sachen (Zahnbüste, Duschkram, Rasierer etc) . Ich habe eben nur viel in Foren gelesen, dass das halt auch gerade nach 1 Jahr in WG wohnen wieder "verdächtig" wird. Und wir teilen uns halt auch teilweise manche Lebensmittel wie Mehl und Milch. Deswegen würde ich dem lieber vorbeugen bevor die geteilte Milchpackung nachher der Grund ist warum ich Ärger mit dem JC habe.