WG Auszug mit Folgen, was tun?

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Sorry, aber sie hat euch mega an der Nase herumgeführt. Sie ist ausgezogen und da alles auf ihren Namen ist, ist sie auf der sicheren Seite. 

Hatte so ein ähnliches Dilemma mit einer Mitbewohnerin und Polizei bringt nichts, die lassen sowas recht schnell fallen und Anwaltskosten lassen sich weitaus nicht mit diesen Guthaben decken. 

Vergesst das Geld, glaube eh nicht, dass das mehrere tausend Euros sind und merkt euch für die Zukunft sowas schriftlich immer festzuhalten, denn da die Dame nun aus der Wohnung ausgezogen ist und ihr nun mehr Zeit damit investiert überhaupt zu beweisen, dass da ein Guthaben ist, schenkt euch die Zeit. Da alles auf ihren Namen ist, könnt ihr weder Infos bei den Anbietern einfordern noch auf ihre privaten Sachen wie Briefe oder Konto zugreifen und schon gar nicht, sie von Ihr einfordern. Ihr hättet von Anfang an bisschen schlauer sein sollen und euch in die Verträge mit eintragen sollen oder euch schriftlich festhalten, dass das von allen bezahlt wurde und ihr somit Anspruch auf Guthaben die entstehen usw. habt.

Im Endeffekt kann nur sie selbst wissen, was Sache ist.

Tut mir leid und lasst sowas nicht mehr mit euch machen in Zukunft.

Delvina 
Beitragsersteller
 29.05.2017, 12:00

Man, das war sowas von klar! Dankeschön und ja dumm von uns, uns das alles nicht schriftlich gegeben zu haben und überhaupt von Anfang an Einblicke in das bezahlte nicht gehabt zu haben und ihr Blind alles bezahlen lassen. Nun ist Sie weg und ja, shit happens. Danke dennoch.

PrettyMistress  29.05.2017, 12:30
@Delvina

Vielleicht weiß sie ja genau was sie tut. Schade, dass das grad in WGs der Fall ist.

Als Erstes hat Eure Ex-Mitbewohnerin Recht es sind Ihre Verträge und Sie muss Euch erstmal gar keine Daten, Rechnungen etc. zeigen.

ABER Ihr habt ein Anrecht oft ordnungsgemäße Abrechnung. Diese müsstet Ihr bei Ihr mit Fristsetzung einfordern. Wenn Sie nicht reagiert müßtet Ihr sie verklagen und das wird sicher teurer als das Guthaben was Ihr bekommen würdet.

PrettyMistress  29.05.2017, 22:05

Verklagen würde für beide Parteien ziemlich teuer werden. Außerdem bevor es zu einer Klage kommt, müsste man die Dame erst anzeigen und daran scheitert es meistens, denn das Mädchen hatte alles auf ihren Namen und ist eigentlich eine Sache die sie untereinander klären müssten

EinGast99  30.05.2017, 20:02
@PrettyMistress

Für eine Klage muss man nicht zwingend eine Anzeige machen ... zivilrechtlich ist eine Anzeige nicht notwendig!

entlasst sie nicht aus dem mietvertrag, aber wird schon passiert sein

sie kann nicht einfach einzeln kündigen, da müsst ihr auch mit einverstanden sein

und seid ihr halt nicht, wenn sie die abrechnungen nicth zeigt

dann bleibt sie für die miete weiter haftbar

wenn sie mit dem vermieter alleine gekündigt hat, ist jetzt ein guter zeitpunkt, dem zu widersprechen

Delvina 
Beitragsersteller
 29.05.2017, 11:28

Sie ist schon ausgezogen und nicht mehr im Mietvertrag. Jetzt telefonieren wir etc. hinterher um wegen diese Guthaben Geschichte zu klären.

FortressEurope  29.05.2017, 11:29
@Delvina

das geht nicht, da müsst ihr zustimmen oder die ganze chose ist nichtig

würde ich jetzt anmerken und zb ihren mietanteil nicht mitbezahlen

keine interessenten in die wohnung lassen, da keine neuvermietung ansteht etc pp

Delvina 
Beitragsersteller
 29.05.2017, 11:31
@FortressEurope

Wir haben zugestimmt und haben dann einen neuen mitvertrag gemacht, der uns drei übrigen als Hauptmieter gemacht hat und sie seit ca. 2 Monaten nicht mehr drin ist in der Wohnung. Wir sind aber jetzt drauf gekommen, das Guthaben entstehen müsste.

FortressEurope  29.05.2017, 11:33
@Delvina

dann könnt ihr das nicht mehr tun

ihr könnt aber einsicht in die unterlagen verlangen, muss sie gewähren

Delvina 
Beitragsersteller
 29.05.2017, 11:37
@FortressEurope

Auch wenn wir niemals irgendwo in den Unterlagen erscheinen und sie immer den vollen Betrag unter ihren Namen bezahlt hat?

als alleiniger Vertragspartner ist SIE zur Offenlegung verpflichtet. 

Auch bei Auszug ist diese Person weiterhin in der Pflicht zu zahlen. 

der Mietvertrag kann nur gemeinschaftlich gekündigt werden; mit all den Pflichten und Fristen

Delvina 
Beitragsersteller
 29.05.2017, 11:33

Kündigung und Auszug wurde von allem zugestimmt, nur ist uns jetzt aufgefallen, das ein Guthaben hätte entstehen müssen. Wir waren alle Hauptmieterinnen, aber sie hatte alle Nebenkosten bzahlt auf ihren Namen und wir haben ihr eine überweisung mit unseren anteilen gemacht.

ihr solltet euch als so genannte notgemeinschaft an den energieversorger wenden, damit abschläge etc. bezahlt werden.

das ausgezogene mädel hat übrigens die pflicht euch eine ordnunsggemäße abrechung vorzulegen, damit ihr nachvollziehen könnt, was bezahlt wurde und was nicht.

gebenenfalls drückt der energieversorger noch ein auge zu und erstattet entsprechend auskunft. dass ihr gemeinsam mieter seit bzw. wart und das auch beweisen könnt, ist hier natürlich klar von vorteil....

lg, Anna

PrettyMistress  29.05.2017, 20:12

das macht kein Anbieter der Welt, denn da der Vetrag auf dem Namen des Mädels ist, würden Sie sich strafbar machen, wenn sie die Daten an Dritte geben + könnte dann das Mädchen die anderen verklagen.

Peppie85  31.05.2017, 08:24
@PrettyMistress

erstens gibt es schon so etwas wie den kleinen dienstweg und zweitens ist der vertrag mit der schuldnerin durch ihren auszug eigendlich hinfällig...

es gibt aber noch andere optionen...der energieversorger kann den vertrag mit der ausgezogenenen lösen, und mit euch einen neuen eingehen. dann wäre für den verbrauch bis zum entsprechenden ende des vertrages die ausgezogene als alleinschuldnerin verantwortlich und müsste dann euch gegenüber nachweisen, dass sie anspruch auf erstattung der stromkosten hat.

parallel dazu würde ich echt erwägen, gegen die ausgezogene strafanzeige wegen betruges erstatten würde, für mich riecht es jedenfalls faul, dass sie ihre unterlagen nicht herausrücken will, da sie entweder keine abgschläge gezahlt hat, oder euch, was die stromkosten angeht betrogen hat...

so lange die exmitbewohnerin keine wirklich schlüssige Abrechnung vorlgengen kann, hat sie auch keinerlei ansprüche darauf, von euch geld für den strom zu bekommen, da hier keine rechtsgrundlage besteht...

die verbleibende wg sollte sollte sich auf jeden fall mal rechtlich beraten lassen z.b. beim mieterschutzbund, der verbraucherzentrale oder einem auf miet oder verbraucherecht spezialisiertem anwalt.

ich halte den datenschutz für vorgeschoben, denn abgesehen von name und adresse, steht nichts unbekanntes in den rechnungen. außer welche zahlungen offen sind etc. und das darf euch als mitbewohner, sofer ihr euch am strom beteiligt, defenitiv intessieren.

lg, Anna

Delvina 
Beitragsersteller
 02.06.2017, 06:23
@Peppie85

Haben uns nun rechtlich beraten lassen, doch leider haben wir ganz schlechte Karten und sollten es belassen hieß es :( die Kosten des Anwaltes sind höher als ein Guthaben von 20€ und sie ist wohl im rechten. Wir wissen nicht mal den Namen des Anbieters, aber die Vermieterin sagt, dass der Betrag den wir gezahlt haben so bezahlt werden musste. Wegen Betrug können wir sie auch nicht anzeigen, da wir uns da nicht sicher sind und sollte es sich herausstellen, dass das nicht der Fall ist, können wir schnell selbst angezeigt werden wegen mordruf dran sein.