Werkstatt gibt Auto ohne Erlaubnis an andere Werkstatt weiter. Erlaubt?
Hallo Gemeinde,
ich hab grade über Dritte Erfahren, dass die Werkstatt, zu der ich mein Auto gebracht habe, garnicht mein Auto bearbeitet, sondern es an eine Dritte Firma, die ich bis jetzt auch nicht kannte, abgegeben hat. Dies geschah ohne Absprache oder sonstiges. Ich wurde auch nicht gefragt, ob sowas in Ordnung WÄRE.
Wie sieht das nun rechtlich aus? Ist das gang und gebe oder kann ich z.b. einen Nachlass fordern? Denn ich wollte ja die Qualität der Werkstatt, die ich beauftragt habe, nicht einer x-beliebigen, die auch noch schlechte Bewertungen im Internet hat...
MFG Dr. Rath
12 Antworten
Du hast vermutlich einen Werkvertrag geschlossen.
Top Antwort. Danke! Leider nur mündlich. Könnte mir selbst auf die Finger hauen, dass ich nichts schriftlich habe.
Vermutlich legt meine Werkstatt denn Fall dann so aus.
solange das auto fristgemäß und ohne weitere schäden wieder an dich zurückgeht eigentlich schon. Es kann ja sein, dass die eine werkstatt zu ausgelastet ist und daher an eine weitere weitergeben muss, um deinen termin einzuhalten.
Kommt auf die Arbeiten an.
Manche Werkstätten haben z. B. keine Karosseriearbeiten mehr. Lackierungen lassen fast alle in Lackierereien machen.
Ebenso , wenn es speziell um Autoelektrik geht.
Hallo,
Schauen Sie einfach mal in Ihr Übergabeprotokoll, das haben Sie ja unterschrieben. Wenn das da drin nicht vermerkt ist, ist es meines Erachtens auch nicht rechtlich tragbar.
Liebe Grüße
Leider habe ich so ein Protokoll garnicht. Im Nachhinein echt dumm gewesen.
Du schreibst doch selber, ein Aufbereiter mit Riesenhalle. Ein Aufbereiter kann halt nicht alle Arbeiten selber ausführen.
Ich gebe mein Fahrzeug einem Aufbereiter, wenn er es aufbereiten soll und nicht reparieren soll.
Ist doch eigentlich ganz einfach.