Werkstatt gibt Auto ohne Erlaubnis an andere Werkstatt weiter. Erlaubt?

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Du hast vermutlich einen Werkvertrag geschlossen.


Der Werkvertragsnehmer ist nicht verpflichtet, den Auftrag höchstpersönlich auszuführen. Erkann sich hierzu, soweit der Auftrag dies gestattet, auch der Hilfe von Erfüllungsgehilfen bedienen, soweit er deren fachliche Qualifikation sichergestellt hat. Der Werkvertragsnehmer steht für seine Erfüllungsgehilfen und sonst von ihm zur Mitwirkung herangezogene Personen ein.


DrRath 
Beitragsersteller
 19.06.2016, 17:14

Top Antwort. Danke! Leider nur mündlich. Könnte mir selbst auf die Finger hauen, dass ich nichts schriftlich habe.
Vermutlich legt meine Werkstatt denn Fall dann so aus.

solange das auto fristgemäß und ohne weitere schäden wieder an dich zurückgeht eigentlich schon. Es kann ja sein, dass die eine werkstatt zu ausgelastet ist und daher an eine weitere weitergeben muss, um deinen termin einzuhalten.

Kommt auf die Arbeiten an. 

Manche Werkstätten haben z. B. keine Karosseriearbeiten mehr. Lackierungen lassen fast alle in Lackierereien machen.

Ebenso , wenn es speziell um Autoelektrik geht.

Hallo,

Schauen Sie einfach mal in Ihr Übergabeprotokoll, das haben Sie ja unterschrieben. Wenn das da drin nicht vermerkt ist, ist es meines Erachtens auch nicht rechtlich tragbar.

Liebe Grüße

DrRath 
Beitragsersteller
 19.06.2016, 17:17

Leider habe ich so ein Protokoll garnicht. Im Nachhinein echt dumm gewesen.

Du schreibst doch selber, ein Aufbereiter mit Riesenhalle. Ein Aufbereiter kann halt nicht alle Arbeiten selber ausführen.

Ich gebe mein Fahrzeug einem Aufbereiter, wenn er es aufbereiten soll und nicht reparieren soll.

Ist doch eigentlich ganz einfach.