Darf eine werkstatt sachen behalten
War mit meinem auto in der werkstatt um einen reifen umziehen zu lassen dabei hat die werkstatt die felge beschädigt.sie haben mir eine neue bestellt.jetzt meine frage kann ich die alte felge behalten ist ja schließlich meine oder darf die werkstatt sie behalten?
10 Antworten
Die Werkstatt hat DEINE Felge beschädigt und sie muss sie somit ersetzen. DEINE alte Felge gehört nur dir und nicht der Werkstatt. Somit muss die Werkstatt dir die Felge auch aushändigen. Es geht ja nicht um einen Defekt der alten Felge sondern um eine Beschädigung durch die Werkstatt. Mich verwundern hier einige Antworten und DHs schon sehr, außer die von @Cabal2012.
@RuedigerXY, bisher behauptest du immer nur das "alles falsch" ist. Jedoch kann ich noch keinen "richtigen Beitrag" hier von dir finden. Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit für einen von mir verursachten Schaden voll einzustehen. Entweder kann ich den Schaden reparieren oder ich muss das Teil halt ersetzen. Entweder als Neuteil, oder wenn ich es zufällig gerade am Lager habe, auch als Altteil.
Natürlich darfst du die alte Felge behalten. Es geht hier um Sachbeschädigung und nicht um einen Defekt.
Ich finde das ist eine schwierige Frage.
Bei einem Garantie/Gewährleistungsfall ist die Sache ja klar, dort bekommt man ein funktioneirendes Gerät und das Defekte nicht zurück.
Ebenso ist die Lage bei einer kostenpflichtigen Reparatur klar. Die Werkstatt besorgt das neue Teil und bekommt für ihre Arbeit sowie das Tauschteil ihr Geld. Damit gehört das kaputte Teil eigentlich dir, aber die wenigsten werden damit was anfangen können.
Aber deinen Fall finde ich nicht ganz eindeutig.
Ich meine, stell dir vor du schmeißt das Handy eines Freundes runter. Du kaufst ihm dann ein Neues. Nun hat dein Freund ein funktionsfähiges Neues und ein kaputtes Altes mit eventuellem Restwert. Somit hat dein Freund ja eigentlich einen Gewinn bei der Sache gemacht. Dort wäre es doch eigentlich fair wenn du im Gegenzug das kaputte bekommst.
Die selbe Situaton sehe ich bei der Felge. Ich bin kein Rechtsexperte aber du würdest damit ja sogar "Gewinn" bei der Sache machen. Angenommen es handelt sich nur um einen Kratzer, dann könntest du die Felge ja noch zu Geld machen. Die Werkstatt hat dann den vollen Verlust. Klar war es deren Fehler, aber dass du bei der Sache noch "Gewinn" machst ist doch eigentlich auch nicht richtig.
Sie haben dir ja die baugleiche Felge in neu gegeben. Das ist ein Austausch, aus dem du keinen Nachteil hast.
Sie darf sie dir schenken, wenn du freundlich danach fragst.
Sorry, aber die Werkstatt kann nichts verschenken was ihr nicht gehört.
Dann darf sie aber für die Entsorgung des Altteiles die Kosten berechnen, deshalb erfolgt der Austausch von beschädigten Teilen meist gegen den Verbleib des Altteiles (Schrott).
Was dir lieber ist, kann Inhalt der Preisverhandlung sein.
Das ist schlichtweg falsch, bitte vor Antwort besser informieren!