Werkstatt bestätigung?
Darf man einen reperatur Auftrag erteilen ohne Befugnisse des fahzeughalters? Bzw darf die Werkstatt die arbeiten durchführen?
5 Antworten
Die Werkstatt wird sich erstmal reichlich wenig dafür interessieren, wer da im Fahrzeugschein eingetragen ist und die Arbeiten durchführen.
Ob du das rein rechtlich darfst, ist eine andere Sache. Wenn der Eigentümer des Fahrzeuges nicht will, dass du etwas daran veränderst, dann hast du logischerweise kein Recht dazu, es trotzdem zu tun.
Worum geht es denn in deinem Fall?
Biste heimlich gefahren, hast was kaputt gemacht und willst das jetzt auch heimlich regeln, bevor er es merkt, oder wie kann man sich das vorstellen?
Da kommst du nicht mit durch. Die Werkstatt hat nur deinen Auftrag ausgeführt. Ob du den Auftrag erteilen durftest, das ist dein Problem und nicht das der Werkstatt.
Ich habe ein Fahrzeug in auftrag gegeben zur reparatur nach der Reparatur ging das Fahrzeug kaputt. Jetzt ist die Frage dürfte die Werkstatt die Reparatur durchführen obwohl ich keinerlei Verbindung zu dem Fahrzeug habe ,dürfte sie es in meinem Namen ausführen oder dürfte sie es rechtlich garnicht und der Fahrzeug halter bzw Besitzer hat recht auf Schadenersatz?
Nein. Motorschaden nach Reparatur, die er nicht beauftragt hat.
Nein. Kann ich mir nicht vorstellen. Denn ansonsten könnte man ja dein Auto klauen, und in Auftrag geben, dass der Benzinmotor durch einen Dieselmotor ersetzt wird, die Farbe geändert wird, und die Sitze gewechselt werden, damit ja niemand darauf kommt, dass das der geklaute Wagen ist ;-).
Lg
Würde nur alles keinen Sinn machen, da die Fahrzeugidentifikationsnummer die gleiche bleibt und der Umbau von einer Kraftstoffart auf eine andere sowie eine Komplettlackierung und neue Innenausstattung den Fahrzeugwert in den meisten Fällen übersteigen wird.
Keine Werkstatt wird die Eigentumsverhältnisse klären, das können sie auch garnicht da Fahrzeughalter und Eigentümer nicht ein und die selber Person sein müssen.
Im Grunde genommen mit einer Vollmacht und Bewilligung des fahrzeughällters darfst du eine Werkstatt beauftragen.Das dient zur Absicherung der Werkstatt um kein Diebesgut unbewusst zu behandeln .
Es war nicht der Besitzer sondern der Eigentümer gemeint. Theoretisch können sogar Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer, Eigentümer und Besitzer jeweils eine Person sein.
So ein Schwachsinn. Klar kannst du auch mit einem fremden Fahrzeug in die Werkstatt und einen Reparaturauftrag erteilen. Das geht auch bei Vertragswerkstätten. Alleine schon weil der Halter nicht der Besitzer des Fahrzeugs sein muss.
Ich weiß nicht in welcher Werkstatt sie waren aber in professionellen wks. Werden immer die Papiere abgefragt was man in einer 0815 wks. Vllt nicht braucht weil dort jeder sein Auto reparieren lassen kann.egal Hauptsache Kohle
Auftrag geben darf jeder, aber derjenige(!) muss dann halt auch im Streitfall die Rechnung bezahlen!
Warst du jemals mit einem fremden Fahrzeug in einer Werkstatt und wurdest darauf angesprochen, dass du nicht der Halter bist? Ist mir jedenfalls noch nie passiert. Weder mit Firmenwagen, noch damals, als die ersten Autos noch über meine Eltern liefen und auch nicht mit dem Auto meiner Freundin.