Schäden an Felgen nach Achsvermessung. Was tun?

2 Antworten

Grundsätzlich hast du natürlich eine freie Werkstattwahl bezüglich des Behebens des Schadens. Der Preis muss natürlich schon realistisch sein. Wenn durchschnittliche Angebote vielleicht zwischen 400-800 € liegen und deine Werkstatt plötzlich 1500 oder 2000 € aufruft, hast du schlechte Karten das gerichtlich durchzuboxen. Eine gewisse Differenz ist schon in Ordnung, aber eine krasse Differenz der Preise müsste überdacht werden.

Wichtig ist natürlich auch, ob alle Kostenvoranschläge tatsächlich die gleichen Arbeiten umfassen. Wenn in deinem Kostenvoranschlag das Auf- und Abziehen der Reifen inkludiert ist, was natürlich für die Arbeiten notwendig ist, aber bei den anderen Angeboten fehlt, kann das natürlich schon mal 50 € oder mehr ausmachen. Auch ist es ein Unterschied, ob dein Angebot die komplette Aufarbeitung der Felgen mit kompletter Lackierung umfasst oder das Gegenangebot nur eine Art SpotRepair der Beschädigungen. Ich kenne jetzt nicht genau den Umfang der Beschädigung. Grundsätzlich hast du aber, würde ich meinen, Anspruch auf eine vollständige Lackierung und müsstest dich nicht auf ein Smart Repair einlassen…

Gegebenenfalls hol dir noch ein oder zwei weitere Angebote anderer Firmen bezüglich der Reparatur. Einige Firmen wollen natürlich aus einer solchen Situation wie bei dir auch möglichst viel Gewinn rausschlagen, da du ja nicht so preissensitiv bist, da du die Arbeiten ja letztlich nicht zahlst, sondern der Gegner, der die Beschädigung verursacht hat. D.h. du als Kunde wirst trotz womöglich hohem Preis keine andere Werkstatt suchen wollen… Möglicherweise kann ja auch die Rechnung deiner eigentlich eben erst aufgearbeiteten Felgen als Preisvergleich herangezogen werden? Wenn du dafür z.B. 800 € bezahlt hast und jetzt für die neue Lackierung mit Ausbesserung von vermutlich nur kleineren Beschädigungen plötzlich 1300 € zahlen sollst, muss dir ja auch klar sein, dass an dieser Preiskalkulation irgendwas nicht stimmen kann…

T3Fahrer

Er ist verpflichtet, den "richtigen" Kostenvoranschlag zu zahlen. Welcher ist das? Darüber kann man natürlich streiten... wenn man sich nicht einigt auch vor Gericht. Dieses wird im Zweifel ein Gutachten einholen (teuer) und danach entscheiden.

Willst du den Schaden denn tatsächlich beheben oder nur das Geld haben?

In ersterem Falle kannst Du es im Zweifel einfach machen lassen und dann den Gesamtbetrag einfordern.