Werden Flugkosten beim Gerichtstermin übernommen?

9 Antworten

Für die Kostenerstattung gibt es a) ein Gesetz oder eine Verordnung und b) darin eine Tabelle. 

Also rufst Du bei der Geschäftsstelle des Gerichts an und erfährst aus erster Hand, wie das gehandhabt wird. 

Warum hast Du das noch nicht gemacht? Solche Fragen braucht man doch nicht in einem Internetforum zu stellen. 

Es gibt ja auch Fachseiten; hier mal nur eine von fast 11.000 für die Anfrage nach "Gerichtstermin Kostenerstattung Flugzeug": 

http://www.jurablogs.com/2012/09/18/kostenerstattung-flug-gerichtstermin

mit Verweisen auf die ZPO und das BGB. 

"Im Falle von Flugkosten hat die Rechtsprechung Erstattungsfähigkeit nur bei Auslandsreisen sowie nur dann bejaht, wenn die Mehrkosten einer Flugreise nicht außer Verhältnis zu den Kosten einer Bahnfahrt erster Klasse stehen." 

"... die Zeitersparnis <rechtfertigt> die Mehrkosten für eine Flugreise nicht schlechthin, ..." 

Also schau, was ein Erster-Klasse-Bahnticket kostet und rechne das gegen den Flugpreis auf. 

Wichtig ist erst mal: Hat das Gericht dich unter deiner Anschrift auf Rügen geladen (d.h. wissen sie, dass du von dort anreisen musst) oder wurde der Brief an dich weitergeleitet? Dann müsste erst mal geklärt werden (vorab!) ob du anreisen sollst und sie die Kosten übernehmen, sonst gibt es später Probleme bei der Entschädigung, wenn die Ladungsanschrift nicht mit deiner jetzigen übereinstimmt.

Als zumutbare Reisezeit gelten i.A. maximal 5 - 22 Uhr. Bei 8 Stunden Reisezeit ist das für dich kaum zu bewerkstelligen, dann müsste neben der Zugfahrt (Sparticket) auch noch 1-2 Übernachtungen übernommen werden. Da kann evtl. ein Flug günstiger sein.

Am besten du informierst dich über die Preise für die verschiedenen Möglichkeiten und rufst dann beim Gericht an. (Und unbedingt den Namen notieren, mit wem du gesprochen hast, um dich später auf die getroffene Abmachung berufen zu können oder um Bestätigung per Fax/E-Mail bitten.)

Es werden Reisekosten übernommen - die sind in der Regel je Kilometer angegeben.

Vermutlich nicht ... es werden in der Regel die Kosten erstattet, die für den Statt am günstigsten und für dich zumutbar sind.

Ein Handwerker kann auch nicht seinen Stundenlohn von Euro 45,00 angeben, sondern bekommt hierbei nur ca. 12-15 Euro ausgezahlt. Das reicht gerade für Kaffe und Kuchen ;-)

Ruf an. Evtl verzichten die auf deine Aussage. Ansonst kommt es drauf an. Statt 80 Euro Bahn eine Billigflug für 39 nehmen die gerne an. Wobei man kaum glauben kann das du eine ungeschickt liegende Bahnfahrt 8 Stunden dauert, es aber für die gleich Strecke einen Flieger gibt. Deine nächste Frage ist wohl nach 200km Taxifahrt zu Flughafen....Als Zeuge auszusagen ist eine Bürgerpflicht, sei froh das wir eine Rechtstaat haben