Werden die Kosten wegen nicht Teilnahme an einer Klassenfahrt ( wegen Krankheit ) zurückgestatet?
Hey,
Frage steht oben.
Wenn ja könnt ihr mir bitte sagen, ob ich beziehungsweise meine Eltern, das für die Klassenfahrt das gesamte bezahlte Geld zurückbekommen könnten, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mitfahren könnte. Oder würden wir nur einen Teil wieder bekommen?
Thx für Antworten
4 Antworten
Hallo Maja,
"das Oberverwaltungsgericht Koblenz (09.10.2003, Az.: 2 A 11188/03) hat entschieden, dass die Eltern des erkrankten Kindes die Kosten für die Klassenfahrt nicht erstattet bekommen. In der Begründung heißt es, dass es weder der Schule noch den anderen Eltern zuzumuten sei, das Erkrankungsrisiko zu tragen. Dies liege ausschließlich bei den jeweiligen Eltern.
Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung ist es daher äußerst sinnvoll, bei Klassenfahrten für die Schüler eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese sind äußerst günstig, sichern aber das Krankheitsrisiko vollständig ab. Eine solche Versicherung kostet ab ca. 2 Euro pro Teilnehmer. Die Eltern, deren Kind erkrankt, bekommen dann die Reisekosten von der Versicherung erstattet. Für Klassenfahrten empfiehlt sich daher dringend der Abschluss einer solchen Reiserücktrittsversicherung."
Dies und mehr kannst du nachlesen unter
Sehr gerne - und vielen Dank für die Bewertung! - LG! : )
eigentlich schon. bei einer normalen klassenfahrt ohne etwas festes gebucht zu haben, dürfte, dass kein problem sein. der lehrer kann nicht einfach dein geld behalten..
Der Lehrer kann das Geld natürlich nicht behalten, denn er sammelt es nur ein! Das Geld bekommt der "Veranstalter" der Klassenreise. Der Lehrer bürgt nicht privat dafür, wenn ein Schüler krankheitsbedingt nicht mitfahren kann!
klar, ich hab darunter jetzt ein klassenausflug von einem tag verstanden. wobei der lehrer eben das geld vorzeitig einsammelt aber noch nichts gebucht ist oder über veranstalter läuft... kommt halt drauf an was das für ne klassenfahrt ist...
Wenn nichts gebucht ist, dann hat auch kein Veranstalter Anrecht auf Bezahlung! Natürlich gibt der Lehrer dann das Geld zurück!
Sorry, wenn wir uns missverstanden hatten! : ) LG!
Kein Problem :-)
nein werden sie nicht
wenn das über eine reiserücktrittsversicherung läuft dann ja :)
Thx für Super Antwort :)