Wasserschaden in der Küche, Bautrockner was muss ich nun machen bei den Kosten?
Hallo Leute,
ich hatte im September einen großen Wasserschaden. Wir haben fast Dezember und man hat mir jetzt ein Bautrockner in der Küche gestellt das er die Feuchtigkeit aus der Wand nimmt. Jeder sagt mir das dieser ein Stromfresser ist. Was muss ich nun mit dem Vermieter besprechen das ich meine Stromkosten bezahlt bekomme. Verbraucht ein Bautrockner so viel. Kenn mich damit leider nicht aus daher, wende ich mich an euch!!!!
ich bedanke mich jetzt schon für eure Antworten
Gruß Andi
4 Antworten
Die Kosten der Trockner wie Miete und Stom übernimmt die Gebäudeversicherung. Einen separaten Zähler benötigst du nicht, da die Geräte einen integrierten Zähler besitzen.
Die Stromkosten werden je nach Versicherung mit 25-27 ct/kWh abgerechnet. Wenn dein Vertag teurer ist, musst du eine Kopie deines Vertrags bei der VS einreichen. Dann wird die Einheit angepasst.
Die Kosten gehen von der Versicherung an den Vertragsnehmer. Also entweder dein Vermieter oder die Hausverwaltung / Eigentümergemeinschaft. Von dort an den Vermieter und der muss das Geld an dich weiterreichen. Informiere aber deinen Stromanbieter, dass du einen Wasserschaden hast und lass dem Stromanbieter die Verbrauchsaufstellung zukommen, die du am Ende auch von deinem Vermieter erhälst. (Sonst wird dein Abschlag abgehoben.)
??? Der Vermieter hätte das regeln und natürlich auch die Kosten der Trockner tragen müssen.
Hast du wenigstens deinen Zählerstand aufgeschrieben als der Trockner reingestellt wurde?
Braucht man nicht, die Geräte haben heutzutage alle einen eigenen Zähler integriert!
Beschaffe Dir für 15 Euro einen Stromzwischenzähler und messe den Verbrauch.
Der gesamte Verbrauch ist Vermietersache.
Ebenso kannst Du durch den Anschlusswert "Watt" und die Betriebsstunden den Stromverbrauch errechnen: XXX Kilowatt mal XXX Stunden ergibt XXX Kilowattstunden.
Kilowattstunden mal 0,30 Euro ergibt Kosten.
RECHNEN !
Genau. Meistens werden 25 ct/ kW gezahlt. Hat man einen höheren EP, muss der Mieter seinen Strom-Vertrag bei der VS einreichen. Dann wird auch mehr erstattet.
An anderer Stelle wurde bereits der Weg zur Ermittlung der Kosten erläutert. Ich möchte nur noch ergänzen, dass du für die Zeit des Trocknereinsatzes die Miete um bis zu 100% mindern darfst wegen der damit verbundenen Beeinträchtigung der Wohnqualität. Urteil(e) findest du dazu im Internet (Google).
Natürlich müssen dir neben der Mietminderung auch die Stromkosten erstattet werden.
Da wäre ich vorsichtig! Bei einer 1-Zimmerwohnung kann das zutreffen. Oder wenn in einer 3-Zi-Whg alle Räume betroffen sind und überall Schläuche der Estrich-Dämmschicht-TG liegen. Aber wegen einem Kondenser vor einer Wand... geringe Chance. Eher 5-10%.
Da schau mal ins Netz, da findest du mindestens ein Urteil welches eine 100%ige Minderung bejaht.
Den Verbrauch anhand der auf dem Typschild angegebenen Nennleistungsaufnahme zu ermitteln, funktioniert allenfalls bei Infrarot-Wärmestrahlern. Bei Kondens- oder Adsorptionstrocknern liegt die tatsächlich elektrische Leistungsaufnahme deutlich unter den Angaben auf dem Typschild, daher wäre die Berechnung sehr ungenau. Besser sind die Werte, die der häufig in den Geräten integrierte kWh-Zähler liefert, hier sind die Abweichungen nur gering. Und: Kaum jemand bezahlt bei seinem Stromlieferanten 0,30 € je kWh - bei so einem Wucherer würde ich keinen Strom einkaufen...