Werde ich automatisch Besitzer, wenn bei ein Fahrrad auf meinem Grundstück abgestellt wird?

4 Antworten

Es kommt nicht darauf an, ob du den Gegenstand gekauft hast oder nicht. Im übrigen geht's dir nicht um den Besitz, sondern um das Eigentum. Und das kannst du durch Einigung mit dem bisherigen Eigentümer + Übergabe erlangen (§ 929 BGB). Übergeben wurde dir der Gegenstand bereits, jedoch bist du dir nicht mit dem bisherigen Eigentümer darüber einig, dass das Eigentum auf dich übertragen werden soll. Du weißt auch gar nicht, wer dir das Rad auf deinen Grund und Boden gestellt hat. Insofern "gehört" das Fahrrad nicht einfach so dir. Selbst wenn du es von jemandem, der das Rad auf dein Grundstück gestellt hat gekauft hättest, wüsstest du noch immer nicht, ob das der Eigentümer ist. Wenn nicht und er das Rad bspw. gestohlen hat könntest du es von demjenigen auch nicht rechtmäßig (gegen Geld) erwerben (§ 935 BGB). 

441777 
Beitragsersteller
 15.05.2016, 13:20

Vielen Dank. Es geht tatsächlich um den Begriff "Besitz" in diesem speziellen Fall, eines bei mir untergestellten Fahrrades eines Bekannten.Der Eigentum ist klar.

19mala87  15.05.2016, 15:19
@441777

Besitzer bist du in der Tat, weil du die tatsächliche Gewalt über das Rad hast (§ 854 BGB). 

Besitzer kannst du dann (allerdings ohne Einverständnis des Eigentümers) durchaus werden. Eigentümer des Fahrrades wirst du selbstverständlich nicht, es gehört weiterhin seinem ursprünglichen Eigentümer.

441777 
Beitragsersteller
 15.05.2016, 13:21

Was bedeutet "durchaus"?

balvenie  16.05.2016, 11:50
@441777

Na Besitzer einer Sache wird man ja ganz schnell, indem man sie z.B. einfach nimmt. Ob man das überhaupt darf, spielt ja für den Besitz erstmal keine Rolle.

Natürlich nicht! Wenn jemand sein Auto beim Parkplatz irgentwo abstellt gehörts doch auch nicht dem Besitzer vom Parkplatz!

nein da du es nicht gekauft hast