Besitzer eines Grundstücks finden?
Hallo, hier mal eine eher außergewöhnliche Frage... Ich suche den Besitzer eines Grundstücks, das eher im Nirgendwo liegt. Ich weiß, dass es irgendeinem Bauer der Felder in der Umgebung gehören muss, da auf dem Grundstück auch Maschinen für die Landwirtschaft stehen... An der Scheune, die dort steht, sind Hinweise auf die Bauherren... Allerdings dürfen die wahrscheinlich keine Kundeninformationen weitergeben, oder? Dummerweise hat das Grundstück keine genaue Adresse oder Hausnummer... Habt ihr Ideen, wie man den Besitzer herausfinden kann? Danke schon mal im Voraus... Eure Nina
5 Antworten
Die Namen der Eigentümer eines Grundstücks werden im Grundbuch erfasst. Dieses wird vom Grundbuchamt geführt, einer Abteilung des (zuständigen) Amtsgerichtes. Ob das Grundbuchamt Dir Auskunft erteilen darf, weiß ich nicht. Möglicherweise musst Du hier ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Die zuständige Kommunalverwaltung kennt allerdings ebenfalls den Eigentümer des Grundstücks. Denn dieser muss Grundsteuern (an die Kommunal-verwaltung) entrichten.
Ich würde es mal über die Gemeinde oder das Grundbuchamt versuchen.
Offiziell kannst du den Eigentümer nur über Grundbucheinsicht herausfinden. Die bekommst du aber nur bei einem berechtigten Interesse, welches zumindest nicht aus der Frage hervorgeht.
Aber auch für diese Anfrage benötigst du Daten zum Grundstück, wie z.B. das Flurstück. Hierfür gibt es in Baden-Württemberg online eine frei zugängliche Datenbank. Ob andere Bundesländer sowas haben, weiss ich nicht.
Ansonsten hilft nur im Ort fragen.
Hallo,
dabei gilt der Datenschutz.
Ich würde so vorgehen:
Wenn bei den Nachbarn nicht zu erfahren ist ....
Geh zum zuständigen Katasteramt und bitte die Mitarbeiter, den Eigentümer anzuschreiben und ihm deine Kontaktdaten mitzuteilen. Wenn er Interesse hat, wird er sich mit dir in Verbindung setzen.
Das kostet ggf. ein paar Euros - ist aber ein Weg um zum Kontakt zu kommen.
mal auf dem Grundbuchamt versucht ... der entsprechenden Gemeindeverwaltung
kannst du lesen ?
Zitat:
mal auf dem Grundbuchamt versucht ... der entsprechenden Gemeindeverwaltung
das waren 2 Vorschläge
Die dürfen die Info allerdings nur bei einem berechtigten Interesse rausrücken. Die Fragestellerin hat darüber keine Angaben gemacht.
Ein Kaufinteresse wird nicht ausreichend sein, geschweige bloße Neugier.
Wenn Kaufinteresse nicht ausreichend ist, wie soll man denn sonst bei Kaufinteresse an den Besitzer kommen?
Grundbuchamt? Und darf mir die Gemeindeverwaltung sowas überhaupt sagen?
Das Grundbuchamt gehört zum Amtsgericht und nicht zur Gemeindeverwaltung.