Werbung per DM legal?
Mein kleiner Bruder und ich sind gerade dabei eine Online Kunstgalerie zu erstellen, auf der z.Bsp Studenten oder generell Künstler ihre Werke auf unserer Homepage und Instagram Seite präsentieren können und zum Verkauf anbieten und zur Schau stellen können. Hierfür verlangen wir eine kleine Gebühr von 5€ pro Monat. Nun ist die Frage:
- ob erstmal die Galerie an sich legal ist.
- ob das anschreiben von Personen (spezifische Zielgruppe wäre in diesem Falle Studenten) per Direkt Message auf Social Media legal ist, wenn man hierbei Sie um unsere Website/Instagram-Seite aufmerksam macht und somit Werbung macht.
- ob wir uns um Rechtsformen des "Unternehmens" sorgen machen müssen, z.Bsp Gewerbeschein oder andere Formalitäten sowie Lizenzen und andere Genehmigungen.
- ab wann wir das ganze wirklich ernst nehmen sollten da das ganze momentan nur ein hobby ist und bis jetzt maximal 20€ Umsatz pro Monat generiert.
Ich bin 20 Jahre alt und studiere momentan BWL weshalb ich von der Rechtssprechung an sich keine Ahnung habe. Mein Bruder ist 17 und hat dem entsprechend noch weniger Wissen. Allerdings hat er das mit 16 gestartet und tbh ich hätte sowas nicht erwartet.
Wenn mir jemand bei den Fragen helfen kann, wäre ich wirklich sehr dankbar.
Mfg
Leo
2 Antworten
1. Ja, sofern in den AGB Klauseln enthalten sind, die euch die nötigen Rechte für das Anzeigen sichern.
2. Das hängt von den AGB der Plattform ab. Ich würde aber eher auf Anzeigen setzen, das kommt seriöser und ist weniger nervig.
3. Dass ihr ein Gewerbe anmelden müsst, wäre denkbar.
4. Ihr habt vier Leute gefunden, die 5 € pro Monat für so etwas zahlen? Respekt. Was du du mit ernst nehmen meinst, weiß ich nicht. Ich verstehe immer noch nicht, was der Unterschied zwischen eurer Plattform und ähnlichen, kostenlosen Seiten ist. Bedenkt man den netzwerkeffekt, dürfte das Wachstum ab einem bestimmten Punkt wenigstens exponentiell sein.
1. Ja
2. Ja
3. Ihr seid somit eine GbR. Vorerst braucht es bei diesen Umsätzen keine Gewerbeanmeldung.
4. Wenn die Gewinnerzielungsabsicht in den Vordergrund rückt, solltet Ihr Euch mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
Legal ist, was nicht verboten ist. Eine Einverständniserklärung Eurer Lieferanten (Kunstschaffenden) setze ich voraus. Im übrigen gibt es bereits viele Online-Galerien, die mit dem gleichen Prinzip funktionierrn.
Erstmal Danke. Bist du dir wegen Punkt 1 sicher bzw. kennst du den dazugehörigen Paragraphen und darf ich Fragen woher du diese Infos hast?