Werbeschild, an Hauswand, über Straße, Recht
Hallo zusammen,
Ich habe mich vor einiger Zeit selbstständig gemacht und möchte nun ein Firmenschild am mein Haus anbringen. Dieses liegt direkt an einer stark befahrenen Straße in einer Tempo 30 Zone in RLP. Ich möchte das Schild nicht flach an der Hauswand anbringen, sondern "über die Straße ragen lassen".
Das Schild soll 100cm x 50cm groß werden und in einer Höhe von ca 4m über der Straße angebracht werden.
Nun meine Fragen:
Darf ich das überhaupt? Benötige ich eine Genehmigung? Wenn ja, woher?
Vielen Dank
6 Antworten
das ist öffentlicher Raum und auf jeden Fall von der Gemeinde kostenpflichtig zu genehmigen. In vielen Orten werden derartige Schilder allerdings überhaupt nicht genehmigt, da dadurch das Straßenbild verändert/verhunzt wird und das ist vor allem in historischen Orten der Fall. Möglicherweise ist deshalb ein Firmenschild in dieser Größe noch nicht einmal an der Hauswand selbst erlaubt. Du solltest Dich also diesbezüglich genau bei der Stadt erkundigen.
Du brauchst eine Genehmigung des Bauamtes der Gemeinde. Aber für ein Schild, das "über die Straße ragt" (egal in welcher Höhe) bekommst du mit Sicherheit keine Genehmigung.
Die Genehmigung habe ich mittlerweile erhalten! Zustäig waren Bau- und Ordnungsamt welche beide ihr OK geben mussten. Zusätzlich musste noch der zuständige Stadtplaner der Gemeinde angefragt werden, das Gebiet in dem ich wohne besonders schützenswert wäre.
Ich habe nun ein 1m hohes und 50cm breites Schild an einem 70cm ausragenden Arm angebracht. Der darunter befindliche Gehweg ist nur ca 30cm breit. Voraussetzung war lediglich die Einhaltung einer Mindesthöhe von 4,5m und eine Unterschreitung einer Fläche von 1,5qm.
Das Schild soll 100cm x 50cm groß werden und in einer Höhe von ca 4m über der Straße angebracht werden.
Zu knapp über der Straße. Vorbeifahrende LKW können ohne Weiteres 4m Höhe erreichen. wenigstens 50cm zugeben.
Darf ich das überhaupt?
Im Grundsatz ja.
Benötige ich eine Genehmigung?
Ja. Ordnungsamt bzw. Kreisverwaltungsreferat. Genehmigung und Betrieb (!) sind kostenpflichtig; Gebühren gemäß örtlicher Satzung. Zu beachten sind Vorschriften gemäß Werbe-, Verkehrswege- und Denkmalschutzrecht.
Da musst du bei deiner Gemeinde nachfragen! Die Regelungen sind von Ort zu Ort verschieden!
So wie ich Deutschland kenne, darfst Du das 100% nicht. Ich glaube, da ist das Ordungungsamt deiner Gemeinde zuständig. Musst dort anrufen. Wahrscheinlich musst Du Gebühren dafür zahlen, wenn sie das genehmigen, denn das Schild ragt ja in den öffentlichen Raum.