Strafe bei "Schilderdiebstahl"
Servus,
ich denke ich muss nicht sagen, was für eine dumme Aktion das war, aber folgendes ist passiert.
Am Vatertag waren wir wandern und mit steigendem Alkoholpegel kam die Dummheit dazu. Unterwegs lagen einige Schilder herum (keine wichtigen Verkehrszeichen, kleinere Sachen wie ein Parken verboten Schild auf einem kleinen Grundstück oder etwas kleineres von sehr wenig befahrenen Straßen) die wir dann aus Spaß an der Freude in unserem Leiterwagen mitgenommen haben. Also wir haben nichts abmontiert. Später am Abend kam durch eine Lärmbeschwerde am anderen Ende der Straße, also wohl nicht uns betreffend, die Polizei vorbei, da sie wohl das Licht in unserem Schuppen gesehen haben und fanden die Schilder. Natürlich von jedem die Personalien aufgenommen, anscheinend eine Anzeige wegen Diebstahl und wir müssen kommende Woche unsere Aussagen machen. Die Schilder haben sie alle unbeschädigt wieder.
Nun meine Frage, da sie kein Werkzeug gefunden haben, uns nicht "auf frischer Tat" gesehen haben und alles unbeschädigt wieder haben. Was kommt da auf uns zu? Was ich im Internet gefunden habe was sehr ungenau und schwankte zwischen, dass das Verfahren wohl fallen gelassen wird und mehreren hundert Euro Strafe + Sozialstunden.
Vielleicht kennt sich der ein oder andere hier aus und kann mir weiter helfen.
3 Antworten
Diebstahl , wohl Sozialstunden ! Bei einem Eingriff in den Straßenverkehr , wenn man das Belegen kann dann wird lustig ! Je nach schwere .......
Sozialstunden als Sanktion gibts nur bis zum 21. Geburtstag. Danach ist das völlig unüblich.
Was am Ende bei rauskommt, hängt vom Wert der Schilder und den Vorstrafen des Einzelnen ab. Bei Ersttätern ist in jedem Fall von einer Verfahrenseinstellung auszugehen. Je nach Alter und Schilder-Wert muß vorher noch eine Geldauflage gezahlt oder ein paar Sozialstunden abgeleistet werden. Um einen Eintrag im Führungszeugnis muß man sich dabei definitiv keine Sorgen machen.
Na, dann wirds in jedem Fall für alle Beteiligten mit einer Verfahrenseinstellung nach § 45 JGG enden. Möglicherweise nach Ableistung von ein paar Sozalstunden oder Zahlung einer Geldauflage (wohl irgendwas zwischen 100 und 500 Euros). Was es wird, hängt davon ab, wer schon eigenes Einkommen hat.
zwischen, dass das Verfahren wohl fallen gelassen wird und mehreren hundert Euro Strafe + Sozialstunden.
Die grobe Richtung stimmt ;-)
Das kommt immer auf den Einzelfall an, du wirst hier keine passende Antwort bekommen.
Wir sind alle noch unter 21, wenn auch nur knapp bei einigen. Bisherige Probleme mit der Polizei bzw irgendwelche Einträge hat soweit ich weiss auch keiner von uns, also eine weiße Weste bis hierhin.