Kleidung an Besuchswochenenden

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Hallo niemals20, da habt ihr ein dickes Problem. Es ist zwar gesetzlich geregelt, aber wie fast alles zum Thema Umgang in der Realität nicht durchsetzbar. Normal wäre es wenn die Mutter Klamotten mitgibt, aber was ist schon normal wenn Eltern sich nicht einig sind und wegen sowas streiten. Das ist der Preis einer unsauberen Trennung! Gab es im Vorfeld ärger wegen mitgegebener Klamotten? Habt ihr sie nicht sorfältig behandelt etc.? So das die Mutter einen Schnitt gemacht hat und gesagt hat "Ab heute gebe ich nichts mehr mit"? Oder hat sie den Kindern noch nie Klamotten zum Umgangswochenende mitgegeben? Es ist so: im Gesetzt heisst es "Der Umgangsberechtigte Elterteil (in eurem Fall der Vater) hat sämtliche Kosten des Umgangs zu tragen" wenn die Mutter sich weigert Klamotten mit zu geben (was ziemlich mies ist da sie ja weiss das Ihre Kinder frieren wenn sie z.B. keine Winterjacke mit gibt) habt ihr ganz schlechte Karten. Ihr könnt sie nicht dazu zwingen, eine Mitgabe jeglicher Dinge ausser die die Kinder am Leib tragen und wichtiger tägl. benötigter Medikamente ist freiwillig. Ihr könntet zwar klagen, aber das bringt alles nix. Eine Mutter die nicht will, die will nicht. Sie wird ein Schlupfloch finden um keine Klamotten mitgeben zu können. Sie sagt sie hat nicht genug Kleidung für die Kinder und die die sie hat müssen am Wochenende gewaschen werden und und und . Die einzige Chance die ihr habt ieuer Wunschziel zu erreichen, st das ihr euch mit der Mutter einigt und an ihre Vernunft appeliert, so das sie euch freiwillig Klamotten mit gibt. Mal abgesehen davon finde ich nicht das 700.- € für 2 Kinder ausreicht um sie mit allen notwendigen Klamotten auszustatten wenn sie einen Wachstumsschub haben und auch sonst nicht, du vergisst das von siesem bisschen Unterhalt alles bezahlt werden muss: Kleidung, Essen, Trinken, Hygieneartikel, Medikamente die nicht verschreibungsfähig sind (und das sind bei Kids nich die wenigsten bei z.B. Erkältung etc.) Miete(anteilig), Nebenkosten wie Wasser, Strom, Heizung (anteilig), Schulsachen, Klassenfahrten, Freizeit, Möbel....Wie ist es bei euch? Zahlt der Vater ab und zu Anteile für gesonderte Anschaffungen/Sonderausgaben wie Möbel, neue Brille, Klassenfahrten und und und das kann die Mutter geltend machen wenn sie will, da muss er dann zusätzlich zum Unterhalt immer die Hälfte von zahlen. Wenn nicht würde ich ruhig bleiben und keine schlafenden Hunde wecken mit dieser Klamottenforderung. Die Redewendung "Da müsste es doch möglich sein..." ist immer gerne verwendet von neuen Partnerinnen getrenntlebender, umgangsberechtigter Väter. Ich kann verstehen das du wütend bist über das Verhalten der Mutter, aber du musst dir darüber im Klaren sein das du mit diesem Mann immer Einschränkungen haben wirst, denn er hat Kinder mit einer anderen Frau...du wirst ihn nie für dich alleine haben und ihr werdet nie über euer geld so verfügen können wie du es dir wünscht. Kinder gehen immer vor, bei allen Berechnungen egal worum es geht. Wie alt sind denn die Kids? Ich kann dir aus Erfahrung sagen das sich das Thema spätestens mit einem Alter von ca. 8-10 Jahren bei Mädchen und 12-14 Jahren bei Jungs erledigt hat, denn dann werden sie selbst sagen was sie anziehen möchten und die Mutter dahingehend drängen ihnen die Lieblingssachen mitzugeben.

in der regel muss der betreuende elternteil dem umgangselternteil die kleidung mitgeben. geht dieser nicht sorgsam damit um, dann wird sie das als grund nehmen nichts mitzugeben. unter umständen sollten die eltern sich vielleicht mal zum gemeinsamen gespräch treffen um darüber zu reden.

PrinzessinBrain  09.06.2012, 12:10

das ist definitiv nicht so. Wenn die Eltern sich nicht einig sind müssen sie gar nichts. Nenn doch mal Gesetze mit §§ wo das geregelt sein soll. Selbst der Richter sagte das es nicht so ist und mein Ex froh sein sollte das ich ihm Sachen mitgegeben habe und er das nicht auch noch bezahlen muss. Das macht auch wenig Sinn. Du denkst nicht im Ernst das Mutter auch noch hinter den Klamotten herlaufen und sich den Kontrollstreß geben bzw. sich über unsachgemäß behandelte Kleidungsstücke aufregen müssen die der Vater dann nie ersetzt. Darüber gibts nämlich auch kein Gesetz: wer sorgt für Ersatz wenn durch das Verschulden des vaters Kleidung zerstört wird, die die Km vom bisschen Unterhalt finanzieren muss. Wer will kontrollieren bzw. bestimmen was, wieviel etc mitgegeben werden muss? angemessen wäre ein sehr dehnbarer Begriff. Es gibt diese Pflicht nicht, es ist freiwillig.

Weil das eigentlich für eine Mutter selbstverständlich sein dürfte, denke ich.

Sprich sie doch beim nächsten Mal darauf an.

niemals20 
Beitragsersteller
 06.06.2012, 20:14

Haben die Mutter mehrmals drauf angesprochen... Und dann eine Tasche mit Kleidung in Größe 98 und 164 mit bekommen... die Kinder sind aber 5 und 7.... also alles viel zu klein und/oder viiel zu groß...

PrinzessinBrain  07.06.2012, 12:21
@niemals20

Ahhh da ist ja das Alter der Kids. Sag mal kann es sein das die Mutter euch mit dieser Tasche veräppeln wollte? oder ist sie einfach nur komplett unfähig? Gr. 164 passt mit ca. 13-15 Jahren wieso hat sie Klamotten in dieser Größe???