Wer zahlt Essenensgeld "halbes Sorgerecht" dringend
Hi Leute,
ich stehe schon seit langem im Rechtsstreit mit meiner Ex Freundin, nun kam heute wiedermal ein Schreiben von Ihrem Anwalt. Es geht um folgendes:
Als meine Tochter in den Kindergarten gegangen ist habe ich netterweise die Essenkosten übernommen, nun plädiert ihr Anwalt darauf das ich mich (jetzt wo sie in die Schule geht) mit nicht so einem davor drücken kann. Aber ich bezahle aktuell 309 Euro Unterhalt, das Kindergeld wird zur hälfte geteilt heisst 90 / 90. Wir haben beide das Sorgerecht und sehen tue ich meine Tochter alle 14 Tage, als sie in die Schule kam wurde ich nicht mal gefragt in welche geschweige den wie lange sie in die Schule muss (ob ganztags oder nur halbtags da meine Ex die ganze Woche daheim verbringt).
Was soll ich nun tun? Mein Anwalt meinte ich brauche nicht zu bezahlen (oder sich hälftig zu einigen aber ich bezahle ja schon 309 Euro!!) aber ein Rechtstreit käme wiedermal ultra teuer!
Ich danke euch
9 Antworten
Das Essengeld ist eine widerkehrende Leistung, die kalkuliert werden kann, außerdem müsste, wenn die Kleine nicht in der Ganztagsbetreuung wäre, Ihre Ex für das Kind ja auch kochen. Sie müssen, neben dem Unterhalt, an dieser Stelle nichts zahlen.
Solche Kosten sind bereiz mit deinem Unterhalt in Bar abgegolten,den du laut Düsseldorfer Tabelle und nach deinem bereinigten Nettoeinkommen zahlen musst !
Etwas anderes würde zum Beispiel eine benötigte Brille oder Zahnspange sein,dann würden ggf.Sonderleistungen von dir verlangt und wenn nötig auch eingeklagt werden.
In den Regelsätzen für den Kindesunterhalt ( Düsseldorfer Tabelle) sind die Kosten für die Verpflegung enthalten. Heißt, das (Schul-)Essen muß nicht noch einmal extra bezahlt werden.
Etwas anderes sind Betreuungskosten, z.B. im Schulhort ( ohne die Essensleistungen). Diese können Mehrbedarf sein.
aber ein Rechtstreit käme wiedermal ultra teuer!
Wenn die Gegenpartei verliert, was wenns ums normale Schulessen geht sehr wahrscheinlich der Fall sein dürfte, muß diese auch die Kosten tragen.
Also erst einmal die Höhe des Unterhaltes wird ja nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Kindergeld bekommt der wo das Kind lebt.
Bei gemeinsamen Sorgerecht braucht sie deine Unterschrift für die Anmeldung wende dich an die Schule und frage nach
mit deinem unterhalt hast du alles bezahlt...
also auch die kosten für das schulessen
Aber doch nicht, wenn das Kind die Hälfte des Monats bei dem Vater ist.
Da steht nur, dass er sein Kind alle 14 Tage sieht.
er sieht die Tochter alle 14 Tage, d.h. Wochenendregelung, nicht haelftig.
mit dem Unterhalt ist alles bezahlt. Wenn sie klagt auf Essensgeld, muss sie die Kosten ja tragen, denn damit wird sie wohl nicht durchkommen.
Bei der Grundschule hat man nicht wirklich eine Auswahl, man geht einfach in die zustaendige Schule und es gibt auch keine Wahl, wie lange man in die Schule muss, man kann nur eine zusaetzliche Betreuung in Anspruch nehmen, was wiederum Sache allein der Mutter ist, ob sie das fuer noetig haelt oder nicht. (entscheidung des taeglichen Lebens).
Bei der weiterfuehrenden Schule ist das anders. Da bedarf es der Unterschrift beider, weil die Entscheidung ausschlaggebend fuer das weitere Leben ist.
Aber doch nicht, wenn das Kind die Hälfte des Monats bei dem Vater ist. Dann ist doch der Unterhalt sicher auch halbiert worden. Sonst stimmt doch da was nicht.