Mutter schlägt Kind. Darf ich als Vater ohne Sorgerecht mein Kind mitnehmen?
Hallo Zusammen. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich hatte dieses Wochenende meine Tochter (Nach über 2 Monaten) mal wieder zu besuch bei mir. Dies aber auch nur, weil das Jugendamt mit meiner EX gesprochen hat. Als ich sie wieder abgeben musste, wollte meine Tochter nicht mehr zu ihrer Mutter zurück. Wir machten die Übergabe an einen öffentlichen Ort, da meine EX dies so wollte. Ich hatte das Gefühl, dass meine Tochter angst vor ihrer Mutter hat. Meine EX hat dann meine Tochter auf den Arm genommen und ist weggegangen. Die Kleine hat fürchterlich geweint. Daher bin ich im gewissen Abstand ihr nachgegangen. Meine EX hat aber davon nichts mitbekommen. Da die kleine nicht aufgehört hat zu weinen und zu schreien, hat meine EX sie abgesetzt und wollte sie dann wieder hochnehmen. Die kleine hat sich geweigert und wollte zurück. Da hat meine EX, meine Tochter geschüttelt und auf den Po geschlagen. Am liebsten hätte ich eingegriffen. Aber meine EX hat das alleinige Sorgerecht und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich hatte mich gleich danach bei der Polizei erkundigt und wollte meine EX anzeigen. Die Polizei meinte, sie sei für so etwas nicht zuständig solange man keine blauen Flecken von einer Misshandlung sieht. Meine Tochter ist 2 1/2 Jahre alt. Am liebsten würde ich meine Tochter einfach abholen und mit zu mir nehmen. Könnte ich dadurch rechtliche Problemen bekommen? Ist dies strafbar? Bitte nur ehrlich gemeinte Antworten. Danke schon mal an alle!
8 Antworten
Sofort zum Jugendamt und zum Anwalt.
Nein, behalten darfst du sie so einfach nicht.
Aber Du kannst direkt das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
Lauf ihr das nächste Mal hinterher und filme. In der Öffentlichtkeit ist das völlig in Ordnung, du darfst die Bilder nur nicht veröffentlichen.
Melde dich beim zuständigen Jugendamt, schildere deine Situation und bitte um Hilfe. Das Kind einfach so mitnehmen kannst du nicht, aber der zuständige Mitarbeiter vom Jugendamt, mit dem du auch schon wegen des Umgangsrechtes deiner Tochter gesprochen hast scheint bei deiner EX ja durchaus was bewegen zu können und scheint gewillt zu sein dir zuzuhören.
der polizist hat deine anzeige nicht angenommen? hast du den zuständigen vorgesetzten verlangt? ansonsten hätte man die anzeige auch online aufgeben können.
ansonsten hast du nichts in der hand. du sagst sie hat das kind auf den po gehauen, sie sagt das stimmt nicht und das kind kann sich nicht äußern dazu.
du hast verschiedene baustellen anzufahren. die erste wäre ein regelmäßiges umgangsrecht: 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, jedes zweite we von fr-so, hälftige feiertage und ferien, drei wochen sommerurlaub
entwirf dazu eine umgangsvereinbarung und das in zweifacher form. lade zum elterngespräch ins jugendamt im rahmen einer mediation oder zur familienberatungsstelle. wenn sie nicht einlenkt, wirst du klagen müssen.
zweite baustelle ist das sorgerecht. warum hast du noch immer kein gemeinsames sorgerecht. auch dies im elterngespräch im rahmen der mediation einfordern und bitten dies gemeinsam zu erklären. wenn sie dieses verweigert, dann gerichtlich einklagen. du lässt dich hier zu sehr rum schubsen.
ansonsten konsequent wegen körperverletzung und kindesmisshandlung anzeigen. wenn dieses nicht im rahmen der polizei live funktioniert, dann online. hast du fotos? die aktion gefilmt? zukünftig einfach im hinterkopf halten. in der momentanen situation wird es dir nichts bringen. trage es dem jugendamt vor und besprich dich in der situation mit einem anwalt für familienrecht.
wichtig: sprich mit der mutter nicht über deine vorhaben. für eine inobhutnahme oder gar entzug des kindes und übertragung des abr auf dich, reicht derartiges momentan nicht. du kannst das kind nicht einfach mitnehmen und einbehalten, es sei denn es ist grün und blau geschlagen. dann könntest du gsr und abr im eilfverfahren beantragen und das kind verbleibt bis zur entscheidung bei dir. auch dies ist erst mit einem anwalt zu besprechen.
Sicher ist es strafbar, deine Tochter der Mutter einfach wegzunehmen. Und ohne Beweise für Misshandlungen wird es auch schwer, das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Du hast im Moment leider nur die Möglichkeit, das Ganze zu beobachten und Fakten zu sammeln. Wenn du ohne Beweise zum Beispiel zum Jugendamt gehst und dort nur die Sachlage schilderst, kann dich deine Ex verklagen. Ist leider so.
Einfach so abholen, kannst du das Kind auf keinen Fall. Setz dich mit dem Jugendamt in Verbindung und sprich dort über die Sachlage.