Wer zahlt die Schulbücher?
Habe 2 Bücher von mir im PC-Raum vergessen. Als ich nach einer Woche wieder das Fache hatte, merkte ich, dass ich sie verloren habe. Ich hörte, dass ich sie selber zahlen muss. Sie wurden aber geklaut, da meine Lehrerin sie auch nicht hat. Ist die Schule nicht Veratnworlich, ich meine klar ich hab sie vergessen aber sie wurden mir geklaut. Zahlt die Haftpflichtversicherung?
6 Antworten
Vielleicht bittest Du einfach mal den für die Schulbibliothek verantwortlichen Lehrer nachzuschauen, ob diese Bücher inzwischen dort gelandet sind.
Dir wirden sie geklaut. Also musst du sie ersetzen.
mich würde wundern, wenn die Haftpflicht das übernehmen würde
Das "Klauen" ist ein uralter Sport der europäischen Intelligenz. Seit der Gründung der ersten Universitäten im Mittelalter war es üblich, dass die älteren Studenten die Jüngeren unter ihre Fittiche nahmen, und ihnen als Erstes das Stehlen beibrachten. Derjenige "Pennäler" war ein guter Fuchs, der am geschicktesten im Stehlen war und seinen Burschen am besten mit Diebesgut versorgte.
Diese Tradition setzt sich fort bis heute. Nirgendwo wird so systematisch gestohlen, wie an den deutschen Universiäten. Ein Bestohlener, der sich betroffen zeigt, wird ausgelacht. Es ist also nicht verwunderlich, dass Du ausgerechnet in der Schule bestohlen worden bist.
Das änderte sich natürlich immer mit dem bestandenen Examen: Die Herren Doctores lehrten dann ex kathetra, dass man nicht stehlen dürfe, und welche Strafen darauf stehen; aber nur, wenn man erwischt wurde.
Bitte tu mir also den persönlichen Gefallen, und beiß in den sauren Apfel! Verschmerze den Verlust und pass bitte auf deine Sachen auf.
Denn das 7. Gebot heißt bekanntlich: "Du sollst dich nicht bestehlen lassen!"
Nö, warum auch? Du leihst die Bücher von der Schule aus. Wenn Du sie verbummelst, musst Du sie der Schule ersetzen. Die Haftpflicht zahlt nicht bei Diebstahl. Also musst Du sie zahlen.
Du musst sie ersetzen weil du sie Verloren hast.
Ob geklaut oder verloren macht keinen Unterschied.
Die Haftpflicht zahlt bei selbstverschuldeten sachen nicht.