Muss man Schulbücher bezahlen, wenn man nicht beweisen kann von wem der Schaden ist?
Bei einem Freund war es so, dass er ein beschädigtes Buch erhalten hat (zerknickte Seiten) in dem ein Lehrer diesen Schaden auch Anfang des Schuljahres bestätigt hatte. Leider ist dieser nicht mehr auf der Schule, und der Freund musste jetzt das Buch bezahlen, weil ihm vorgeworfen wurde, dass er die Unterschrift gefälscht hatte. War das so richtig?
Jetzt habe ich gesehen, dass in den Büchern, die wir das ganze Jahr nicht benutzt hatten, auch Anmerkungen und Markierungen sind. Da ich ja die Bücher das vergangene Jahr über hatte, kann ich nicht beweisen, dass die Markierungen nicht von mir sind. Aber ich will die nicht bezahlen, nur weil ich vergessen habe sie Anfang des Schuljahres zu kontrollieren. Gibt's da irgendeine Möglichkeit dem zu entgehen?
5 Antworten
Da würde ich ernsthaft einen Anwalt in Erwägung ziehen. Allein die Unterstellung, Dein Freund hätte die Unterschrift des ehemaligen Lehrers gefälscht, obwohl das nicht stimmt, geht gar nicht!!!
In dem Fall würde ich mich an den Schulleiter wenden, denn wenn der Schaden vom Lehrer per Unterschrift bestätigt ist, dann muss den Freund den Schaden auch nicht zahlen.
Jedoch so wie es hier aussieht, scheint es Aussage gegen Aussage zu sein...
Gruß
Die Schulleitung meinte damals, er soll das selbst mit der Abteilung klären. Er hat dann das Buch auch letztendlich bezahlt, weil er keinen Ärger wollte, aber ich will nicht dass mir sowas ähnliches passiert. Ich habe ja nicht mal die Unterschrift
Wenn der Schaden bestätigt wurde, gibt es darüber ein Protokoll.
Wenn dieses nicht gemacht wurde, muss der Schüler den Schaden bezahlen.
ja, Denn wenn er sich die Bücher ausleiht, ist er verpflichtet diese auf Beschädigungen durch zu sehen. Darüber gibt es dann ein Protokoll, welches er bei der Schule vorlegt und dieses dann durch einen Lehrer / Sekretariat unterschrieben wird und bei der Abgabe der Bücher wieder als Vergleich heran gezogen wird.
Davon habe ich noch nie gehört, aber dann danke.
ich habe mit meinen Kindern leider selber mal diese Erfahrung machen müssen.
Meine Frau hat den Vordruck unterschrieben und bestätigt, das die Bücher ohne Beschädigung waren. Bei Abgabe wurden dann 3 Bücher bemängelt. Diese Beschädigungen waren aber schon vorhanden. Im darauffolgenden Jahr, habe ich mir alle Bücher genau angesehen und protokolliert. Das passte denen zwar nciht, aber ich war auf der sicheren Seite und es kam am Ende keine Rechnung mehr.
Dann würde mich aus Neugier noch interessieren, ob Markierungen&Co genauso schlimm sind, wie das ganze Buch zu beschädigen (sodass es nicht mehr nutzbar ist). Also müsste ich dann den vollen Preis zahlen oder nur einen Teil?
Ja, das spielt keine Rolle. Den Schülern wird gesagt, KEINE Markierungen in den Büchern zu hinterlassen. Dafür kann man diese kleinen Klebezettel nehmen.
Die müssen dir die Schuld beweisen, nicht umgekehrt.
Aber würde dann die Tatsache, dass der Schaden vorher nicht aufgefallen ist, ausreichen? Ich meine, bis auf meine Aussage habe ich ja keine Beweise ebenso wie sie keine habe außer dass ich das Buch zuletzt hatte
Ja, würde ausreichen.
Uns wird bei der Bücherausgabe immer gesagt, schaut euch die Bücher gut an, im Hinblick auf Beschädigungen, Schmierereien usw...und lasst euch das gleich von einem Lehrer dokumentieren (dann kommt auf die erste Seite bspw. der Vermerk: Seite 137 ist eingerissen, auf Seite 152 sind Markierungen vorgenommen / Stempel Schule und Unterschrift Lehrer) wurde dies versäumt und fällt erst bei der Rückgabe auf wird der Schaden dem Schüler, der das Buch zuletzt hatte, angelastet, wenn man nicht das Gegenteil beweisen kann hat man dann schlechte Karten....
Ja, ich kann mich an die Ausleihe nicht mehr erinnern, habe damals wohl nur meinen Namen reingeschrieben und es weggelegt. Man sieht ja auch an den Anmerkungen, dass das eine andere Schrift ist, aber das würde mir ja keiner abkaufen.
Das heißt, mit schlechte Karten meinst du, dass die Schule mich zwingen kann den Schaden zu bezahlen
Also wenn keine der beiden Parteien dazu in der Lage ist, dieses Protokoll zu führen, haftet trotzdem der Schüler?