Taschenrechner in der Schule geklaut, wer haftet?

5 Antworten

Ein nicht verschlossenes Fach ist halt keine richtige Aufbewahrung.

Andererseits ist die Frage noch nicht völlig klar.

Wenn ich richtig verstehe musstest Du nach dem Unterricht in den Sportunterricht. Also stellt sich die Frage nach der "besten" Aufbewahrung.

Wenn im Sportunterricht ein verschliessbares Fach / Schrank o.ä. angeboten wird dann ist dort sicherlich die beste Aufbewahrung. Wenn das Eigentum dort aber nicht geschützt gelagert werden kann dann war Deine Annahme (mal von anderen Aufbewahrungsmöglichkeiten abgesehen) "ich verwahre es in meinem Fach" durchaus vernünftig.

Und wenn dem so wäre ist eine Haftung seitens der Schule nicht auszuschliessen. Sie hätten Dir etwas sicheres anbieten müssen. Denn Du musstest den Rechner in der Schule benutzen, Du konntest ihn im Sport nicht am Körper tragen oder sicher verwahren und es war Dir nicht gestattet nach Hause zu gehen und ihn dort zu verwahren. Du hast Dich also im Rahmen der Möglichkeiten für die sicherste Alternative entschieden.

Und genau das würde ich schreiben und der Schule offiziell mit der Bitte um Erstattung vorlegen und abwarten.

Deine Hoffnungen sollten nicht zu hoch sein weil das alles Beamte sind aber wenn Du gleichzeitig die Schülermitverwaltung evtl. eine Schulzeitung oder so mit einschaltest dann wird auf jeden Fall der Missstand (Schule bietet keine sichere Verwahrung an) publik und diskutiert. Und vielleicht greift der Schulleiter einfach in die Portokasse und es gibt einen Kompromiss wie z.B. einen Leihrechner für Dich.

Deinem Anspruch entgegen steht das "über das Wochenende" denn Du hättest nach dem Sport Deine Sachen abholen können (oder nicht ?)

Hi, benutzt man ein teures Teil welches ausschließlich für den Unterricht eingesetzt werden musste, stellt die Schule für den Übergang (Unterricht) ein verschließbares Fach.

Dieses Thema muss im Vorfeld mit der Lehrerschaft, sprich Rektorat, abgeklärt werden.

Ist diese Unterhaltung bezgl. haftbare Lagerung bis zum Unterricht Ende, nicht erfolgt, glaube ich kaum, das von Seiten der Schulleitung Ersatz geleistet wird.

Sollte Deine Familie; Hausrat oder Haftpflicht versichert sein, sprich deine Eltern darauf hin an.

Viel Erfolgt, Jo  

seit ihr gezwungen eure Sachen in dem nicht abschliessbaren Fach zu deponieren?  Oder ist es nur Bequemlichkeit? Warum hast du den Rechner nicht mit nach Hause genommen? 

MounaB 
Beitragsersteller
 18.01.2017, 19:39

Gezwungen sind wir nicht wir haben die Möglichkeit. Ich bin davon ausgegangen, dass er dort sicher ist. Bin nach der Schule direkt zum Sport. War mir dort zu unsicher mit dem Taschenrechner :/

Leisewolke  18.01.2017, 19:46
@MounaB

genauso sicher wie in dem Fach ;-) 

MounaB 
Beitragsersteller
 18.01.2017, 21:04
@Leisewolke

Hab ich jetzt auch gemerkt ;)

Du mußt selber zahlen. 

Eromzak  18.01.2017, 19:39

Jenachdem welche versicherung man hat. Wenn der Schüler ein ihm zugewießenes fach hat könnte es auch sein das, gerade übers wochende, deren Versicherung dafür auskommt. So oder so, bei 120€ kann man schonmal anzeige erstatten.

AntwortMarkus  18.01.2017, 19:41
@Eromzak

Ein Fach das nicht abschließbar ist genießt keinen Versicherungsschutz.

MounaB 
Beitragsersteller
 18.01.2017, 19:36

Mist. Das ist echt blöd.. aber danke :)

Wenn Du nicht gezwungen bist, das Zeug in einem offenen Fach aufzubewahren, dann zahlst Du hier leider.