Wer zahlt die Reinigung (Zeit/Putz/Wasser- Kosten) für den Dreck, den der Handwerker hinterließ?
Hallo,
die Wohnung über mir wird renoviert. Der Klempner stellte fest das er ein Rohr erneuern muss das zu mir führt. Also hatten die meine Badezimmer Wand & Decke aufgekloppt, ich wusste schon wie das staubt, also war alles abgedichtet, bis auf Flur und Bad. Nun hab ich den Salat. Nach 2 Minuten fegen an den "vorsprüngen" (Fegen an den Fliesen Wänden, Kanten und Heitzung) musste ich aus dem Raum. Ich schätze mal so gute 2-3 Kilo Fein/Grob Staub liegen da noch drin, und bei der Staubentwicklung kann ich 5 mal fegen eh alles aufm boden liegt....Vom abwischen mal ganz abgesehen. Kurz gesagt ein enormer Zeitaufwand für etwas was mir keinen Nutzen verschafft nur Zeit, Geld und Nerven kostet.
Das tolle ist ja noch das das Loch in der Wand immer noch da ist, und die ganz dreist den Maler angerufen haben damit der das dann am Freitag! zumacht. Eigentlich wollten die das auch gleich wieder zu machen!
Ich hab ehrlich gesagt keine Lust meine Zeit damit zu verschwenden das ich den Dreck von Handwerkern weg, mache die noch nichtmal was für meine Wohnung gemacht haben.
Deswegen die Frage wer kriegt die Rechnung über meine Zeit zur Reinigung des Bads?
Ok für die Nerven ists nun wohl zu spät, kommt das nochmal vor kriegen die Handwerker gleich Eimer und Lappen in die Hand. Ich hab früher ja auch immer den gesammten Staub entfernt wenn ich bei irgendwem in der Wohnung arbeiten musste.
5 Antworten
Wie von WERBON gesagt: Vermietersache.
Meine Empfehlung: Abwägen, ob sich evt. Stress mit dem Vermieter "lohnt"....evt. lässt sich der Vermieter auf die Bezahlung ein, aber erfreut wird er darüber nicht sein.
Ich würde folgendes empfehlen:
Selbst sauber machen (möglichst Fotos vorher machen), dem Vermieter zeigen, erklären, dass man das AUSNAHMSWEISE selbst erledigt hat und das Ganze (Fotos und Anschreiben an den Vermieter) irgendwo beiseite legen.
Sollte er zahlen = schön, wenn nicht....nicht mehr ärgern und für künftige Zwistigkeiten mit dem VM diese Unterlagen (samt Urteil) rauskramen und an die Sache erinnern :-)
Dafür ist eigentlich dein Vermieter zuständig
Sind die Arbeiten der Reparatur oder Instandsetzung beendet, hat der Vermieter den vertragsgemäßen Zustand (Durchführung von Schönheitsreparaturen , Schmutzbeseitigung usw.) auf seine Kosten wiederherzustellen. (LG Bonn ZMR 57, 4341)
Was sagt der VM dazu, aber leg dich nicht zu weit aus dem Fenster, idR. wird der Mietszins bis zum letzten Cent ausgeschöpft, das kann dann aber passieren.
warum erzählst du das alles nicht dein Vermieter ? der hat doch den (dein) Dreck veranlasst, wie er das regeln will, früher ist nicht mehr heute > Ich hab früher ja auch immer den gesammten Staub entfernt wenn ich bei irgendwem in der Wohnung arbeiten musste.< besonders wenn es "Schwarzarbeit" war?, frage doch mal die Firma die diese Arbeit ausgeführt hat ? scheint mir aber sehr übertrieben zu sein >gute 2-3 Kilo Fein/Grob Staub liegen da noch drin< ich kenne so ein Volum