Wer zahlt bei Vandalismusschaden während Werkstattaufenthalt?
Ich habe meinen Wagen zwecks Inspektion der Werkstatt übergeben. Als ich den Wagen von der Werkstatt abholen wollte, habe ich festgestellt, dass der Wagen währenddessen Opfer von Vandalismus geworden ist. Kommt die Werkstatt für den Schaden auf, da es zum Zeitpunkt der Tat bei der Werkstatt war ?
3 Antworten
Wenn man sein Auto in die Werkstatt gibt, übernimmt die Werkstatt gleichzeitig die Obhutspflicht für das Kfz. Für alle Schäden am Kfz die während des Werkstaufenthalt entstehen haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber und jede fernunftige Werkstatt sichert sich gegen derartige Risiken ab. Ausgenommen sind Schäden wegen höherer Gewalt, aber das trifft in diesem Fall nicht zu.
Ja, genau das heißt es
Die Kfz-Werkstatt haftet für alle Schäden ab dem Zeitpunkt wo das Fahrzeug einem Mitarbeiter oder dem Inhaber der Kfz-Werkstatt übergeben wird.
Hat die Kfz-Werkstatt dafür keine Versicherung abgeschlossen, haftet der Werkstatt-Inhaber.
Also bleibe ich auf keinen Fall auf den Kosten sitzen ?
wenn für die Werkstatt keine Versicherung besteht und sowohl Werkstatt wie auch persönlich haftende Gesellschafter / Geschäftsführer pleite sind, dann kannst Du zwar einen Titel gegen sie oder bei juristischen Personen (zb. GmbH) auch gegen das Unternehmen selbst erwirken, das hilft Dir aber nix wenn da nichts zu holen ist.....
Aber sei beruhigt, meist haben die Werkstätten eine entsprechende Versicherung, wären wohl in den meisten Fällen auch selbst ausreichend solvent sofern nicht gleich ein fünf oder sechsstelliger Schaden entstanden ist und wenn alle Stricke reißen würde auch noch Deine teilkasko Versicherung mindestens die Glasschäden (sofern auch ein Diebstahl vorliegt auch alle anderen Schäden) regulieren und sich das Geld von der Werkstatt versuchen zurück zu holen. In dem Fall müsstest Du vorläufig die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen, und riskierst dabei in der Teilkaskoversicherung keine Rückstufung des SF Rabatt (SFR gibt es nur für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung)
Richtig, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass du den Wagen einem Mitarbeiter der Kfz-Werkstatt übergeben hast.
Eine seriöse KFZ-Werkstatt hat eine Handel- und Handwerk-Police. Über eine Stichtagmeldung sind dann auch Fahrzeuge "in Obhut" versichert.
Hat der Betrieb diese Versicherung nicht, musst du den Werkstattbesitzer zivilrechtlich verklagen.
Super. Also Erfolgsaussichten sehen sehr gut aus also, oder ?
Falls du das Fahrzeug nicht nach Dienstschluss da abgestellt hast und den Schlüssel in den Briefkasten geworfen hast.
Dann würde die Haftung des Unternehmens natürlich nicht einsetzen.
Also das heißt, dass der Werkstattinhaber für den entstandenen Schaden aufkommt ?