Kann die Werkstatt verlangen, dass ich Arbeiten bezahle, vonderen Durchführung ich nicht wusste?

11 Antworten

Verstehe ich nicht ganz....Du schreibst, dass Du den Auftrag, die Bremsscheiben auszutauschen "natürlich" nicht gegeben hast, bezweifelst das aber am Schluss und fragst, ob Du dagegen vorgehen kannst, falls Du doch unterschrieben haben solltest.

Hast Du Dir denn Deine Unterschrift nicht zeigen lassen?

Und Du bringst Deinen Wagen noch mal dahin, obwohl die Sache noch strittig ist?

Und die Werkstatt nimmt Deinen Wagen nochmals an, ohne mit Dir zu klären, was denn mit der vorherigen Rechnung passieren soll? Die tauschen die Reifen aus, um Dir dann den Wagen nicht mehr zurückzugeben? Das ist aber alles sehr merwürdig...


hypnocil 
Beitragsersteller
 08.12.2016, 16:28

Richtig, ich habe den Auftrag nie gegeben. Angeblich hätte ich das telefonisch beauftragt, als ich den Termin ausgemacht hatte… faktisch wusste ich, bis meine verzweifelte Freundin angerufen hat, weil die Rechnung deutlich höher ausgefallen ist, als geplant, und sie nicht genug Geld hatte, nichts von irgendwelchen Bremsscheiben, bzw. dass sie angeblich der Erneuerung bedurften.

Nein, ich habe mir meine Unterschrift nicht zeigen lassen, weil das durch das Telefon nicht geht. Den Wagen habe ich aus Not hingebracht, weil ich bis heute noch Sommerreifen drauf hatte, und über Wochen hinweg auf meine Mails und Schreiben keine Antwort kam.

dandy100  08.12.2016, 16:42
@hypnocil

Naj, aber spätestens als Du den Wagen wegen der Winterreifen hingebracht hast, hättest Du doch die Sache klären können.

Hast Du den Wagen abgestellt und bist gegangen, oder wie?

Da thematisiert man doch erst mal die strittige Rechnung, bevor man noch etwas machen lässt?

ronnyarmin  08.12.2016, 16:44
@hypnocil

Spätestens beim Hinbringen wegen des Reifenwechsels lässt man sich doch den strittigen Auftrag zeigen. Und wenn das schon nicht geschehen ist, dann doch beim erfolglosem Abholversuch.

Es ergibt keinen Sinn, über die Arbeit zu streiten und sich gleichzeitig den Auftrag, der in der Werkstatt liegt, nicht zeigen zu lassen.

Wenn im Rahmen einer Inspektion sich herausstellt, dass auch die Bremsscheiben fällig sind, müssen sie auch erneuert werden. Eine gute Werkstatt würde da natürlich Rücksprache mit dem Auftraggeber halten.

Das Einbehalten des Fahrzeuges muss in einem vernünftigen Verhältnis zwischen offener Rechnung und Wert des Fahrzeuges liegen.

Du kannst die alte Rechnung ja unter Vorbehalt zahlen. Dann hast du dein Auto wieder. Danach wendest du dich an die Schiedsstelle der Kfz-Innung (ist kostenlos). Die klären dann den genauen Sachverhalt ob die Reparatur rechtens war.

Die Werkstatt hätte dir auch eine Kopie des Auftrages geben müssen. Unter Zeitdruck sollte man nie Verträge unterschreiben.

Damit dir hier irgendwer weiter helfen kann musst du schon deutlicher werden und vorallem mal die ganze Wahrheit auspacken, ich hab grad nur ne Menge Fragen an dich aber keine Antwort.

Was genau hast du in Auftrag gegeben? Sollte nur Teil X repariert werden oder alles was Mängel aufweist? (Damit hättest du der Werkstatt nen Freifahrtschein gegeben.)

Hast du nach Abgabe des Wagens und Auftrag Erteilung nochmal irgendwas vom Autohaus gehört? (Haben sie z.B. angerufen und gefragt ob sie auch andere Mängel beseitigen sollen.)

Wie kann es sein das du nicht beim Reifenwechsel direkt nach gefragt hast was nun Phase ist und dir vorallem sämtliche Unterlagen zeigen lassen wenn du ja scheinbar nichts daheim hast außer der Rechnung. (Find ich auch schon merkwürdig, bei uns kriegt man IMMER ne Auftragsbestätigung mit, da steht auch drin was nun gemacht werden soll, die wird auch aktualisiert wenn sich z.B. am Telefon noch andere Sachen ergeben die gemacht werden sollen.)

Den Wagen dürfen sie aber trotz allem nicht einbehalten, der gehört ja immer noch dir und falls du die Rechnung definitiv nicht zahlen willst wirst du wohl oder übel eh nochmal mit ihnen reden müssen. Bringt eh mehr als hier zu auf deine schwammigen Angaben zu spekulieren. 

1. Rechtlich dürfen sie dein Fahrzeug nicht einbehalten es handelt sich um dein Eigentum und könntest es mit Gerichtlicher Verfügung da abholen...

2. Hast du eine Kopie vom ANGEBOT, AUFTRAG und RECHNUNG.... die dort angegebenen Punkte müssen überein stimmen. Wenn du das nicht hast muss dir Werkstatt zumindest den Auftrag und die Rechnung mit deiner Unterschrift vorlegen können sonst haben sie keinerlei Beweiskraft.

Wenn im unterschriebenen Auftrag Bremsscheiben drauf steht hast du diese natürlich auch gekauft und bis heut noch nicht Gezahlt... (dann mach das)

Wenn im Auftrag steht das bei der Demontage aufgefallene Fehler ohne Rücksprache repariert werden dürfen waren die Bremsscheiben wahrscheinlich auch ok und von dir so abgesegnet. 

Wenn du also den neuen Bremsscheiben mehr oder weniger direkt zugestimmt und im Auftrag unterschrieben hast MUSST du diese Zahlen und das kann die Werkstatt durchaus rechtlich durchsetzen dann wirds für dich teurer (Anwalts/Gerichtskosten/Mahnungsgebühren/usw)

Wenn von Bremsscheiben im Auftrag nie die Rede war und im Vertrag keiner meiner oben geschriebenen Punkte steht müssen sie dir das Gegenteil beweisen was dann ja unmöglich wär. Dan müsstet du die Bremsscheiben/Montage dieser nicht zahlen jedoch sehr wohl die anderen zu verrichtenden Arbeiten.

hypnocil 
Beitragsersteller
 08.12.2016, 16:29

Also, Angebot gab es nie - der Auftrag ist ein kleiner A4-Zettel, den ich wie gesagt nicht ausreichend geprüft habe, und von dem mir nicht bekannt ist, was darauf steht. Die Rechnung dagegen weist klar Arbeitszeit und Materialaufwand für die Bremsscheiben aus.

ronnyarmin  08.12.2016, 16:41
@hypnocil

Ob der Auftrag auf einem Bierdeckel steht oder in einem A1-Vordruck, ist doch vollkommen egal.

Solange du nicht informiertst und endlich verräts, was du unterschrieben hast, ist jede Antworrt Spekulation, die dich nicht weiterbringt.

Ich kann nicht verstehen, dass du dich mit der Werkstatt über den Inhalt des Auftrag streitest, und Niemand kommt auf die Idee, da gemeinsam reinzuschauen?

Hallo!

Dass eine Werkstatt ohne Rückfrage mit dem Kunden Reparaturen vornimmt, ist im Falle sicherheitsrelevanter Teile zwar nachvollziehbar & eigentlich im Sinne des Kunden bzw. seiner Sicherheit ------> aber dennoch grenzwertig. Man hätte im Sinne der Ehrlichkeit anrufen sollen & sich vergewissern, ob das alles überhaupt gemacht werden soll.

Wenn du den Auftrag nicht explizit erteilt hast, hilft dir nur die Kopie der Auftragsbestätigung. Für den Fall, dass nix mehr vorhanden ist würde ich mich sofort an die Schiedstelle der Kfz-Innung wenden, die zwischen Autohäusern udn Kunden schlichtet. Sie entscheidet meist salomonisch und im Sinne der Kunden bzw. es kommt zu Vergleichen. Scheue dich nicht, da aufzukreuzen -----> die sind dafür da & Hilfe kann nur der erhalten, der sich bemerkbar macht :)

Wenn das Formular allerdings noch existiert & da nichts von wegen Bremsscheiben die Rede ist bzw. sogar vermerkt wurde, dass der Kunde (in dem Fall du) um Rückruf bittet, wenn was anderes sein sollte, bist du auf der sicheren Seite. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage & es muss eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Hast du in Zeitnot einfach was unterschrieben, hast du - so schade es ist - rechtlich eig. keine Handhabe, es könnte lediglich auf eine Goodwill-Handlung rauslaufen. Aber das muss man versuchen.

Ein klärendes Gespräch mit dem Geschäftsführer sollte als erster Schritt anberaumt werden ------> allerdings sollte die Kirche im Dorf bleiben & keiner dem anderen verbal den Kopf abreißen. Der Ton macht die Musik und solche Themen löst man durch leise Töne und ohne Gepöbel. Auch wenn du verärgert bist (wäre ich in dem Falle auch) solltest du nicht ausflippen sondern das Ganze ruhig angehen. Vllt. kommt irh ja vorab zu einer Lösung, mit der alle ruhig schlafen gehen können :) Einfach versuchen. Nimm vllt. jemanden mit, der sich mit Autos auskennt & Ahnung hat, im Falle einer Eskalation auch rhethorisch fit genug ist um die passenden Worte zu finden.

Gerade im Sinne von Kundenbindung aber sind Autohäuser in solchen Fällen oft nicht kleinlich. Beispiel ------> Der Vorbesitzer meines Mercedes C180 hat mal eine Rechnung nicht bezahlt, bei der die Werkstätte einfach ein Teil auswechselte, für das er den Auftrag nicht erteilte. Er zahlte nicht, beklagte sich beim Serviceleiter (Schreiben von Ende 2003 liegt mir vor) und gab an, den Wechsel zu keiner Zeit erfordert zu haben ------> die Werkstätte verzichtete nach einigem Schriftverkehr auf das Geld und schrieb dem Herrn sogar noch was gut, weil er sich so geärgert hat und man ihn als Kunden nicht verlieren wollte. Habe das alles im Autohefter drin. 

Alles Gute & viel Erfolg!