arbeitslosengeld im knast

4 Antworten

Wenn er eine Strafe absitzt steht er dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Sein Anspruch ruht dann.

Er steht dem Arbeitsmarkt nicht wirklich zur Verfügung - oder?

Das genügt, um das ALG zumindest auszusetzen

Wenn er im Knast arbeitet und dabei auch in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, entsteht daraus ein entsprechender Anspruch, sprich: Das wird nach dem Gefängnisaufenthalt bei der Berechnung des Alg berücksichtigt.

Ansonsten ruht der Anspruch, weil er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und lebt nach dem Gefängnisaufenthalt ggf. wieder auf.

ja, das arbeitslosengeld setzt dann aus...

warum?

er ist ja nicht vermittelbar