Wer übernimmt die Stromversorgung zwischen dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe und dem vertraglichen Mietbeginn?
Ich habe ab dem 01.05. eine neue Wohnung. Die Wohnungsübergabe hat allerdings schon am 21.04. stattgefunden, mit Zählerstand notieren usw. Allerdings habe ich den Strom erst ab 01.05. angemeldet. Übernimmt für diese "Zwischenzeit" der Grundversorger die Stromversorgung, falls ich Strom verbrauche? Und falls ja, muss ich dann beim Grundversorger kündigen?
Viele Grüße hannes
2 Antworten
Normalerweise richtet sich dann der Verbrauch nach dem Zählerstand, wenn du am 21.04 abgelesen hast und diesen Zählerstand bei deinem Anbieter gemeldet hast, bezahlst du für den ab da verbrauchten Strom.
Dabei spielt es keine Rolle ob der Strom jetzt vor dem 01.05. verbraucht wurde oder danach.Das lässt sich im Nachhinein ja nicht mehr feststellen.
Dein zählerstand am 21.4. ist maßgebend. von da an zahlst du. Wenn du einen anderen stromversorger wählst, dann brauchst du nicht zu kündigen. Das wiegelt der grundversorger mit deinem neuen Versorger ab.