Bei Stromversorger angemeldet vor Mietbeginn (Abschlag, Grundgebühren)

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vertrag dürfte erst ab 25.04. - Übernahme der Wohnung beginnen, da Du erst ab da die Möglichkeit der Stromentnahme hattest!

Wenn Du die Kopie des Übergabeprotokolls (am Besten natürlich mit Datum, Zählerstand und beiden Unterschriften) an den Grundversorger schickst, sollte dieser den Grundversorgeungsvertrag ändern. Ohne einen Nachweis, muss der Grundversorger dies natürlich nicht machen.

Die Höhe des Abschlags hängt natürlich vom Verbrauch ab. Da es Deine erste Wohnung ist und der Grundversorger nicht Deinen Verbrauch kennt, ermittelt dieser den Abschlag rechnerisch (aus seinen Erfahrungswerten). Natürlich kannst Du den Abschlag anpassen, das hängt aber von Deiner Stromabnahme ab. Wie wird bei Dir Warmwasser zubereitet? Wie heizt Du?

Richtig, eigentlich müsste der Vermieter die Kosten bis zur Übergabe der Wohnung zahlen.

Du müsstest jetzt also mal gucken wie denn die Zählerstände sind bzw. waren und wie hoch die GG ist. Ob es sich lohnt.

Du hast auch die Möglichkeit dem Grundversorger/Versorger dein Einzugs- bzw. Übernahmetermin mitzuteilen und nachzuweisen mit dem Zählerstand zu dem Zeitpunkt.

Nee. Das gilt ab Mietbeginn. Weise den Stromversorger daraufhin, dass da leider ein Fehler unterlaufen ist. Am besten legst Du Deinen Mietvertrag vor.

EinGast99  10.05.2015, 13:48

Nein, ab Übernahme der Wohnung und somit der Möglichkeit Strom entnehmen zu können.

Da hast Du den Fehler gemacht Dir das Heft aus der Hand nehmen zu lassen und Dich selber anzumelden,da auch die einen günstigeren Anbieter zu wählen.Es muss Dir doch ein Vertrag zugeschickt worden sein der Unterschrieben zurück geschickt werden muss,den müsstest Du in diesem Fall mit dem Anmeldetermin nicht akzeptieren und kannst einen korrigierten verlangen ab dem Tag  der Schlüsselübergabe.Auch die 116 Euro erscheinen mir etwas sehr hoch gegriffen,wie gross ist die Wohnung und wie viele Personen leben in der Wohnung?

Das solltest du mit deinem Vermieter klären. Dein Stromversorger hat nur das in Rechnung gestellt, was dein Vermieter dort angegeben hat.

Kein faires Vorgehen des Vermieters. Der sollte genau wissen.. und wird es auch..wie man sich bei leer stehenden Wohnungen verhält dem Stromversorger gegenüber.