Bei Stromversorger angemeldet vor Mietbeginn (Abschlag, Grundgebühren)
Hallo zusammen,
zunächst einmal ist Folgendes geschehen:
Am 28.03.2015 habe ich einen Mietvertrag für eine Mietwohnung unterschrieben, mit Mietbeginn 01.05.2015. Im Vorfeld wurde mir bereits zugesagt, dass ich z. B. zum Ausmessen und auch zum Aufstellen der ersten Möbel bereits in die Wohnung kann, da diese unbewohnt war. Demnach hat auch auch bereits vor Mietbeginn eine Übergabe stattgefunden, genauer gesagt am 25.04.2015. Im Rahmen der Übergabe fiel auch die Aussage "Wir melden Sie dann auch beim Grundversorger für Strom an." Da dies meine erste Wohnung ist, war die Aussage erstmal positiv für mich: Ich hab zum Einzugsdatum Strom und muss mich offensichtlich nicht kümmern.
Doch heute kam ein Schreiben meines Grundversorgers, dass ich doch bitte 116 € für den Posten Abschlag Hochrechnung" überweisen möchte. Dass man eine monatliche Vorauszahlung tätigt, ist mir soweit bewusst, doch 116 € erschien mir viel. Nach Rücksprache mit dem Grundversorger erhielt ich die Information, dass ich bereits zum 31.03.2015 angemeldet wurde. Dass ich zum 25.04.2015, zum Zeitpunkt der Übergabe, tatsächlich angemeldet werde, würde ich nachvollziehen können - ab da hätte ich Zugriff auf die Wohnung und auch die Möglichkeit Strom zu verbrauchen.
Nun meine Frage: Darf es sein, dass ich bereits zum 31.03.2015 beim Stromversorger angemeldet werde? Fallen da nicht auch schon die monatlichen Grundgebühren für März UND April rein? Müsste die Zählerstanddifferenz zwischen 31.03.2015 bis 25.04.2015 nicht vom Vermieter gezahlt werden, in diesem Zeitraum habe ich ja keine "Möglichkeit" gehabt Strom zu verbrauchen.
Da dies meine erste Wohnung ist, bitte ich um ein wenig Nachsicht. Generell habe ich ein rechtliches Verständnis, würde mich dennoch über detaillierte Erläuterungen sehr freuen (...eventuell auch um meinem Vermieter das genau zu erläutern).
Viele Grüße und danke im Voraus! Jan
8 Antworten
Der Vertrag dürfte erst ab 25.04. - Übernahme der Wohnung beginnen, da Du erst ab da die Möglichkeit der Stromentnahme hattest!
Wenn Du die Kopie des Übergabeprotokolls (am Besten natürlich mit Datum, Zählerstand und beiden Unterschriften) an den Grundversorger schickst, sollte dieser den Grundversorgeungsvertrag ändern. Ohne einen Nachweis, muss der Grundversorger dies natürlich nicht machen.
Die Höhe des Abschlags hängt natürlich vom Verbrauch ab. Da es Deine erste Wohnung ist und der Grundversorger nicht Deinen Verbrauch kennt, ermittelt dieser den Abschlag rechnerisch (aus seinen Erfahrungswerten). Natürlich kannst Du den Abschlag anpassen, das hängt aber von Deiner Stromabnahme ab. Wie wird bei Dir Warmwasser zubereitet? Wie heizt Du?
Richtig, eigentlich müsste der Vermieter die Kosten bis zur Übergabe der Wohnung zahlen.
Du müsstest jetzt also mal gucken wie denn die Zählerstände sind bzw. waren und wie hoch die GG ist. Ob es sich lohnt.
Du hast auch die Möglichkeit dem Grundversorger/Versorger dein Einzugs- bzw. Übernahmetermin mitzuteilen und nachzuweisen mit dem Zählerstand zu dem Zeitpunkt.
Nee. Das gilt ab Mietbeginn. Weise den Stromversorger daraufhin, dass da leider ein Fehler unterlaufen ist. Am besten legst Du Deinen Mietvertrag vor.
Nein, ab Übernahme der Wohnung und somit der Möglichkeit Strom entnehmen zu können.
Da hast Du den Fehler gemacht Dir das Heft aus der Hand nehmen zu lassen und Dich selber anzumelden,da auch die einen günstigeren Anbieter zu wählen.Es muss Dir doch ein Vertrag zugeschickt worden sein der Unterschrieben zurück geschickt werden muss,den müsstest Du in diesem Fall mit dem Anmeldetermin nicht akzeptieren und kannst einen korrigierten verlangen ab dem Tag der Schlüsselübergabe.Auch die 116 Euro erscheinen mir etwas sehr hoch gegriffen,wie gross ist die Wohnung und wie viele Personen leben in der Wohnung?
Das solltest du mit deinem Vermieter klären. Dein Stromversorger hat nur das in Rechnung gestellt, was dein Vermieter dort angegeben hat.
Kein faires Vorgehen des Vermieters. Der sollte genau wissen.. und wird es auch..wie man sich bei leer stehenden Wohnungen verhält dem Stromversorger gegenüber.