Darf die Hausverwaltung Fahrräder,Einkaufswagen etc im Aufzug verbieten?
Die Innenverkleidung im aufzug wurde erneuert.Jetzt hängen da Verbotsschilder wo drauf steht: "Einkaufswagen,Fahrräder usw im aufzug verboten". Darf das einfach verboten werden? Man kann die Fahrräder,schweren einkäufe ja jetzt nicht plötzlich bis hoch oben schleppen.Wir haben 7 Stockwerke! Es wohnen auch viele ältere Frauen/Männer und welche mit Rollator/Gehstock hier. Man mietet die wohnungen ja auch u.a. gerade deswegen mit Aufzug,damit man die schweren einkäufe o.ä Sachen nicht die Treppen schleppen muß. Und was soll "usw" heissen,das kann ja alles bedeuten! Die halbe Nachbarschaft tobt schon. Fahrradkeller ist ja auch keiner da. Es gibt hier viel wichtigere Dinge um die die Hausverwaltung sich kümmern sollte (Ruhestörer,bissiger Hund etc).
7 Antworten
und Sachbeschädigung ist nicht wichtig???? Wie bist du denn drauf ??? Hausverwaltung hat Hausrecht und auch dem/n Eigentümer/n verpflichtet...... Es wäre toller - aber das gehört wohl der Vergangenheit an - das der was kaputt macht, soviel Scheit hat und für den Schaden gerade steht. .......
Sachbeschädigung?Wer redet denn davon das die Mieter mit den Wagen etc in den Aufzug gehen um den kaputt zu machen????Wie sollen denn über 70 Jährige mit rollatoren den Aufzug beschädigen???Dann dürften ja Umzüge erst recht nicht erlaubt sein,wo viel eher was kaputt gehen kann.
Der Einkaufswagen gehört dem Supermarkt, den darfst du selbstverständlich nicht mit in den Aufzug nehmen. Und ein Fahrrad gehört da auch nicht rein
Also das mit dem Einkaufswagen finde ich schon schräg. Es sind doch die von Aldi und Lidl gemeint oder? Aber letztlich würde ich es einfach machen, normal wohnt die Hausverwaltung ja nicht im Haus und bekommt es nicht mit. Pass halt auf dass nix kaputt geht...
Das ist dann schon mal Diebstahl. Anschließend verschönern sie dann das Umfeld.
Ja darf sie
Nein, natürlich nicht. Es sei denn, sie bekommt vom Eigentümer entsprechende Weisung und wenn das denn auch zugleich der Vermieter ist, werfe einfach einen Blick in die mietvertraglichen Vereinbarungen und prüfe, ob Fahrräder im Mietgegenstand zugelassen wurden. Viel Glück und wieso kann man nicht? Natürlich kann man/frau, denn wenn das Ding mal ausfällt, bleibt ja auch keiner nur deshalb in der Hütte, oder?
Im Mietvertrag steht nichts von einem Verbot für Fahrräder etc. Die Hausverwaltung bringt öfters Klöpse die sie gar nicht darf.da waren schon viele Sachen wo etliche Mieter beim Anwalt oder Mietverein waren.Und die Mieter bekamen zu 90% recht...Deswegen war hier jetzt mal die Nachfrage ob die Hausverwaltung das überhaupt darf,bei denen weiß man ja nie.
Also sind die auch in der Wohnung nicht erlaubt, oder?
wenn kein Verbot im Vertrag drin steht,dann ist es doch erlaubt oder seh ich das falsch.
Wenn mit Mietvertrag eine Wohnung zur Nutzung als Wohnung vermietet wurde, gehören m.W. keine Räder dazu, denn die haben doch mit dem Wohnen nichts am Hut und Mofas dürfen ja nicht einmal im Keller abgestellt werden.
Ich selber hab kein Fahhrad,die Bewohner die eines haben stellen es vor ihrer Wohnungstüre ab (Laubengang).
Ja genau,ganz normale Einkaufswagen sind gemeint