Wer muss Versandhausraten zahlen, wenn der Vertragspartner verstorben ist?
Mein verstorbener Mann hat noch offene Raten beim Versandhaus. Muss ich die übernehmen oder gibt es bei Versandhäusern eine Restschuldversicherung?Danke
8 Antworten
Hallo,
Man erbt nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden. Erben heißt entweder beides oder nix.
Sind die Schulden höher als das Vermögen, kann man das Erbe natürlich ausschlagen. Dann wird an den nächsten in der Erbfolge herangetreten, der vermutlich auch wieder ausschlägt.
Sind alle möglichen Erben durch und keiner hat das Erbe angetreten, wird vom Nachlassverwalter das vorhandene Vermögen genommen, davon die vorhandenen Schulden soweit möglich getilgt und den Rest müssen die Gläubiger abschreiben.
LG, Chris
der Erbe muss zahlen.
Es gibt sicher Versicherungen, die bei Arbeitslosigkeit oder auch Tod eintreten, aber hatte er so was abgeschlossen ? Ich denke eher nicht.
Wenn es dein Mann war und ihr eine Ehe geführt habt, dann wirtschaftet man doch sowieso gemeinsam und die Bestellungen in Versandhäusern sind doch auch gemeinsame eheliche Schulden, die man eh gemeinsam abbezahlt.
Wenn Du sein Erbe antrittst, übernimmst Du auch die Schulden. Glaube nicht, dass es da für Versandhandel ne andere Regel gibt.
Wenn du das Erbe antrittst, musst du auch für ALLE noch offenen Forderungen des Verstorbenen aufkommen.
Anders sieht es bei ausschlagung des Erbes aus.
Wenn ALLE Erbberechtigten das Erbe ausschlagen, dann erbt ihr nichts und der Staat übernimmt das GESAMTE Erbe und auch die offenen Zahlungen.
Der Staat begleicht keinerlei Schulden. Wäre ja noch schöner, wenn die Steuern für Privatschulden genommen werden.
Der Staat verwertet ggf. das Vermögen und teilt es unter den Gläubigern auf und das war es. Alles darüber hinaus ist halt ein Verlust für den Gläubiger.
Die Erben müssen auch die Zahlungen übernehmen