Wer muss sich um die Anpassung der Unterhaltshöhe kümmern?
Hallo,
mein Mann hat eine Tochter, die im September 14 Jahre alt wird. Mit der Kindsmutter war er damals kurz zusammen und nach der Trennung kam die Nachricht, dass sie schwanger ist...
Schon von Anfang an ist die ganze Kiste ein ewiges Auf und Ab... Mal verstehen wir uns gut oder sogar sehr gut, dann gibt es wieder Phasen, wo überhaupt nix läuft... Dies nur mal kurz am Rande...
Mein Mann hat eine Unterhaltsverpflichtungsurkunde mit 105 Prozent und auch immer Unterhalt gezahlt. In den fast 14 Jahren wurde der Unterhalt mehrmals angepasst. Das lief immer über sie über das Jugendamt bzw zuletzt über das Jobcenter, weil sie ALG2 bekommt. Mein Mann hat seine letzten Gehaltsabrechnungen zur Verfügung gestellt und dann kam danach die Änderung, soweit ich mich erinnern kann.
Zuletzt hat sie die Gehaltsabrechnungen eingefordert, kurz vor dem 12. Geburtstag. Das wissen wir noch ganz genau, weil wir mit einer Erhöhung gerechnet haben. Wir haben dazu aber nix mehr gehört.
Vor ein paar Tagen schrieb sie ihn an, dass ja seit fast 2 Jahren eine Erhöhung des Unterhaltes fällig ist und sie schon mit dem Jugendamt gesprochen hat. Er könne sich ja die Düsseldorfer Tabelle im Internet ansehen, lt. Urkunde liegt er bei 105 Prozent, das sind aktuell 555€. Wenn sie das nicht so hin kriegen, dann müsse sie beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen, was es aber sicher nicht bräuchte...
Er hat ihr geschrieben, dass das Jugendamt sich bei ihm melden soll, damit er seine Verhältnisse offenlegen kann und die das demnach berechnen können.
Jetzt ist natürlich wieder Terror... „Gut, dann beantrage ich die Beistandschaft. Dann wird es aber teurer für dich.“ Kam zur Antwort...
Alles schön und gut. Es ist sein Kind und er will und soll auch dafür zahlen. Aber er verdient im Schnitt ca 1600€ im Monat netto und wir haben im September auch ein eigenes Kind bekommen... Da kann sie doch jetzt nicht ernsthaft 555€ wollen!? Es wird ja da auch noch Kindergeld angerechnet usw... Diese Diskussionen mit ihr sind gerade nicht sehr angenehm...
Wir sind eigentlich davon ausgegangen, dass das Jugendamt sich meldet, wenn mehr Unterhalt fällig ist. Sie hat ja auch in regelmäßigen Abständen Gehaltsabrechnungen bekommen. Sie meint aber, dass das eigentlich seine Sache ist, sich um die Erhöhung zu kümmern und ist da ziemlich sackig...
Kann mir jemand sagen, wie das läuft? Wer ist denn für die Anpassung des Unterhalts zuständig?
Danke schon jetzt, falls jemand darüber diskutieren möchte und ein paar wertvolle Infos hat. Ich hab schon ewig gegoogelt, aber steige bei der Sache nicht so richtig durch und finde auch keinen vergleichbaren Fall...
LG Anja
3 Antworten
wenn es einen titel gibt, dann muss er sich darum kümmern die beträge ordnungsgemäß anzupassen, tut er das nicht, weil es änderungen gab kann sie pfänden.
wenn neue umstände eingetreten sind, weil ein neues kind dazugekommen ist, dann muss er den titel anpassen lassen und dies durch abänderung bei gericht erklagen. somit hat die km recht.
Er soll Dich selbst beim Jugendamt melden.
Hallo Akka,
danke für die Antwort.
Er hat heute dort schon angerufen. Die Dame meinte, sie soll einfach die Beistandschaft beantragen, dann kümmern die sich um die Berechnung.
Eine andere Möglichkeit gilt es wohl nicht 🤷🏻♀️
Gut, dann beantrage ich die Beistandschaft. Dann wird es aber teurer für dich.
Das ist natürlich Unsinn!
Solange die Unterhaltsverpflichtung über 105 % geht, geht sie über 105 %. Und das wären derzeit 555 Euro wovon das halbe Kindergeld (also 109,50 Euro) abzuziehen ist.
Der Zahlbetrag liegt somit bei 445,50 Euro.
Mit der Urkunde hat er auch die Verpflichtung den Betrag an die Düsseldorfer Tabelle anzupassen. Im Grunde hätte er diesen Betrag also schon ab Januar zahlen müssen!
Die Einkommensabfrage alle 2 Jahre ist natürlich legitim und da wird geprüft, ob sein Einkommen so weit gestiegen ist, dass eine Anpassung des Unterhaltes gerechtfertigt erscheint.
Derzeit liegt er in Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle.
Vor Jahren gab es nämlich noch die Stufe bis 1500 Euro. Und Stufe 2 war bis 1900 Euro bereinigtem Netto.
Wenn sie eine Beistandschaft errichtet, dann soll sie das tun. Und er sollte auch tätig werden! Denn er zahlt mit Geburt von Kind Nr. 2 eh zu viel! Die Urkunde muss also dringend abgeändert werden.
Aber er verdient im Schnitt ca 1600€ im Monat netto und wir haben im September auch ein eigenes Kind bekommen...
Wenn er 1600 Euro netto im Monat hat, dann ist das ja noch lange nicht sein bereinigtes Netto.
Wenn man hier von 5% Arbeitnehmerpauschale ausgeht, dann bleiben ihm 1520 Euro.
Er hat nun 2 unterhaltsberechtigte Kinder. Sein Selbstbehalt liegt bei 1260 Euro.
Verbleiben also nur 260 Euro für BEIDE! Das sieht schon sehr nach Mangelfall aus.
Handelt es sich um einen Unterhaltstitel vom Gericht oder vom Jugendamt?
Da sollte er ihr mal zuvor kommen und die geänderten Verhältnisse darlegen mit Kind Nr. 2 und um Abänderung des Titels bitten. Da er allerdings auch alles dafür tun muss um den Mindestunterhalt zu zahlen, wird man ihm ggf. ein fiktives Einkommen dazurechnen. Im besten Fall wird das Ganze zum Mangelfall, ansonsten dürfte er max. in Stufe 1 eingruppiert werden und das bedeutet einen monatlichen Unterhalt in Höhe von derzeit 418,50 Euro.
Gegen ein fiktives Einkommen würde sprechen, dass er z.B. im Schichtdienst arbeitet und somit gar keine Überstunden machen kann oder sich einen Nebenjob suchen kann.
Aber ich würde das Jugendamt erstmal selbst rechnen lassen und auf den Mangelfall hin arbeiten. Es liegt mitunter auch am Jugendamt wie fit die im Unterhaltsrecht sind und wie sehr man dahinter her ist, dass der Mindestunterhalt gezahlt wird...
Lieb von dir!
Beste Antwort!