Wer muss sich um die Anpassung der Unterhaltshöhe kümmern?

3 Antworten

wenn es einen titel gibt, dann muss er sich darum kümmern die beträge ordnungsgemäß anzupassen, tut er das nicht, weil es änderungen gab kann sie pfänden.

wenn neue umstände eingetreten sind, weil ein neues kind dazugekommen ist, dann muss er den titel anpassen lassen und dies durch abänderung bei gericht erklagen. somit hat die km recht.

Er soll Dich selbst beim Jugendamt melden.

Gabelhouserin 
Beitragsersteller
 11.05.2021, 22:43

Hallo Akka,

danke für die Antwort.

Er hat heute dort schon angerufen. Die Dame meinte, sie soll einfach die Beistandschaft beantragen, dann kümmern die sich um die Berechnung.

Eine andere Möglichkeit gilt es wohl nicht 🤷🏻‍♀️

Gut, dann beantrage ich die Beistandschaft. Dann wird es aber teurer für dich.

Das ist natürlich Unsinn!

Solange die Unterhaltsverpflichtung über 105 % geht, geht sie über 105 %. Und das wären derzeit 555 Euro wovon das halbe Kindergeld (also 109,50 Euro) abzuziehen ist.

Der Zahlbetrag liegt somit bei 445,50 Euro.

Mit der Urkunde hat er auch die Verpflichtung den Betrag an die Düsseldorfer Tabelle anzupassen. Im Grunde hätte er diesen Betrag also schon ab Januar zahlen müssen!

Die Einkommensabfrage alle 2 Jahre ist natürlich legitim und da wird geprüft, ob sein Einkommen so weit gestiegen ist, dass eine Anpassung des Unterhaltes gerechtfertigt erscheint.

Derzeit liegt er in Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle.

Vor Jahren gab es nämlich noch die Stufe bis 1500 Euro. Und Stufe 2 war bis 1900 Euro bereinigtem Netto.

Wenn sie eine Beistandschaft errichtet, dann soll sie das tun. Und er sollte auch tätig werden! Denn er zahlt mit Geburt von Kind Nr. 2 eh zu viel! Die Urkunde muss also dringend abgeändert werden.

Aber er verdient im Schnitt ca 1600€ im Monat netto und wir haben im September auch ein eigenes Kind bekommen... 

Wenn er 1600 Euro netto im Monat hat, dann ist das ja noch lange nicht sein bereinigtes Netto.

Wenn man hier von 5% Arbeitnehmerpauschale ausgeht, dann bleiben ihm 1520 Euro.

Er hat nun 2 unterhaltsberechtigte Kinder. Sein Selbstbehalt liegt bei 1260 Euro.

Verbleiben also nur 260 Euro für BEIDE! Das sieht schon sehr nach Mangelfall aus.

Handelt es sich um einen Unterhaltstitel vom Gericht oder vom Jugendamt?

Da sollte er ihr mal zuvor kommen und die geänderten Verhältnisse darlegen mit Kind Nr. 2 und um Abänderung des Titels bitten. Da er allerdings auch alles dafür tun muss um den Mindestunterhalt zu zahlen, wird man ihm ggf. ein fiktives Einkommen dazurechnen. Im besten Fall wird das Ganze zum Mangelfall, ansonsten dürfte er max. in Stufe 1 eingruppiert werden und das bedeutet einen monatlichen Unterhalt in Höhe von derzeit 418,50 Euro.

Gegen ein fiktives Einkommen würde sprechen, dass er z.B. im Schichtdienst arbeitet und somit gar keine Überstunden machen kann oder sich einen Nebenjob suchen kann.

Aber ich würde das Jugendamt erstmal selbst rechnen lassen und auf den Mangelfall hin arbeiten. Es liegt mitunter auch am Jugendamt wie fit die im Unterhaltsrecht sind und wie sehr man dahinter her ist, dass der Mindestunterhalt gezahlt wird...

sassenach4u  12.05.2021, 08:02

Beste Antwort!