Miete per Lastschrift?
Hallo..Medin Vermieter möchte die Miete per Lastschrift haben.....Ist das rechtlich okay oder kann ich das verweigern und das per Dauerauftrag machen...Trau dem nicht.
5 Antworten
Grundsätzlich spricht nichts gegen die Zahlung per Lastschrift. Du musst aber auf der Lastschriftermächtigung vermerken, wofür das Geld eingezogen werden darf, dass es nur einmal monatlich in einer Summe erfolgen darf und die absolute Summe.
Stell bei Deinem Kreditinstitut sicher, dass es aktuell noch immer so ist, dass unberechtigte Lastschriften zurückgegeben werden können innerhalb einer bestimmten Zeit. Möglicherweise kann Dir Deine Bank auch ein vorgefertigtes Formular geben. Dann sollte das eigentlich kein Problem darstellen.
Worauf Du aber bei einer Lastschrift keinen Einfluss hast ist der Zeitpunkt der Abbuchung. Also Dein Vermieter reicht innerhalb eines Monats seine Forderung ein, wenn er es gerade möchte. Du musst also immer darauf achten, dass Dein Konto passend gedeckt ist.
Dein Vermieter sieht hier insbesondere den Vorteil, dass er nicht kontrollieren muss, ob Du bezahlt hast, sondern dass er den Zeitpunkt der Zahlung bestimmt. Besteht die Forderung zurecht, muss er auch nicht mit der Rückgabe der Lastschrift rechnen.
Selbstverständlich kannst Du Dich weigern, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Wenn Dein Mietverhältnis bereits länger besteht und im Mietvertrag diese Art der Mietzahlung nicht vereinbart wurde, musst Du auf diese Forderung Deines Vermieters nicht eingehen, wenn Du nicht willst. Wenn Du jedoch die Wohnung noch haben möchtest, dann könnte die Zahlungsart ein Kriterium für die Vermietung sein.
Miete zwingend per Lastschrift?
"Es gibt theoretisch die Möglichkeit, einen solchen Mietvertrag zu unterschreiben, die Miete einen Monat abbuchen zu lassen und dann die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Das Mietverhältnis kann meiner Einschätzung nach dann nicht aufgekündigt werden! Denn der Mieter ist ja lediglich verpflichtet seine Miete pünktlich zu bezahlen! Sofern er dieser Pflicht nachkommt bleibt der Mietvertrag auch bestehen!" ----> http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article3303954.html
Auch hier kann das Mietverhältnis gekündigt werden. Zwar wohl nicht fristlos, aber evtl. per § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB...
Richte einfach nen Dauerauftrag ein, und stell Ihn vor die vollendete Tatsache, dass ja jetzt kein Lastschrift Verfahren mehr nötig ist.
O.K.. Dann mal anders gefragt. gab es denn solch eine Vereinbarung? Steht das mit der Lasrschrift im Mietvertrag? Oder ist mündlich da schon einen Einignug zustande gekommen, die jetzt vielleicht bereut wird? Oder hat der Vermieter lediglich mündlich gesagt, er möchte die Einzugsermächtigung haben?
im lastschriftverfahren stimmst du zu,daß sie auf dein konto zugreifen darf. ich würde eine dauerauftrag einrichten
Das ist eine Sache der Vereinbarung im Mietvertrag, was vertraglich vereinbart ist, gilt und ist rechtlich ok...
So einfach ist das nicht, laut Mieterverein ist eine getroffenen Vereinbarung auch über die Zahlungsart einzuhalten. Wenn davon abgewichen wird, ist das ein Vertragsverstoß, der auch ggf. zur Kündigung führen kann...