Hat der Partner irgendeine Art Recht auf das Haus nach der Scheidung,wenn es zwar der Ehepartnerin gehört aber er alles bezahlt bzw.eben abbezahlt hat?
Mich würde dies Mal interessieren,da ich mich mit so etwas nicht auskenne aber Mal gerne wüsste wie das so ist...
11 Antworten
Nein, er hat keinerlei Recht auf das haus, also weder Miteigentum noch ein Besitzrecht.
Allerdings ist die Wertsteigerung des Hauses während der Ehe ein Teil des Zugewinns der Ehefrau, fließt also in die Berechnung des Zugewinnausgleichs ein.
Eigentümer ist und bleibt derjenige Partner, der im Grundbuch steht. Beim Eigentum spielt es keine Rolle, wer was bezahlt hat.
Falls das Eigentum, also das Haus, während der Ehe an Wert gestiegen ist, hat der Ehemann bei einer Zugewinnsgemeinschaft an dieser Steigerung hälftigen Anteil. Dieser Anteil muss bei der Scheidung die Ehefrau auskaufen, ihm also diesen Wertanteil quasi abkaufen.
Die Bezahlung von irgendwas kommt gar nicht ins Spiel, denn ebenso spielt es keine Rolle, wer das Benzin des Autos oder die Stromrechnung bezahlt hat.
War das Haus "Ehewohnung" besteht ein Anrecht zudem wird die Wertsteigerung mitberechnet. Ein neues Dach verlegen und damit wird der Wert der gesamten Immobilie neu bewertet.
Meine Mutter steht zB alleine im Grundbuch. Würde sie sich scheiden lassen müsste sie nach Berechnung eines Anwaltes meinen Vater mit ca 100.000 Euro ausbezahlen. Es ist unerheblich wer im Grundbuch steht und es ist unerheblich wer was zahlt. Wurde das Haus innerhalb der Ehe angeschaffen oder vorher oder ist es ein Erbe? Damit werden die Ansprüche anders verlagert. Ist kein Ehevertrag vorhanden in dem der Partner auf jeden Anspruch ausdrücklich verzichtet kann er den anderen bis auf die Unterhose verklagen. Ich kann 2 Fälle persönlich bei denen es im wahrsten Sinne nach der Scheidung um die blanke Existenz ging.
Eigentümer ist und bleibt derjenige, der im Grundbuch steht. Bei Scheidung ohne Ehevertrag wird das Anfangsvermögen des Einzelnen dem Vermögen bei Scheidung gegenübergestellt und hieraus der Vermögensausgleich gerechnet.
Deine Konstellation wäre ohne weitere (rechtlich haltbaren) Abreden für ihn vermutlich denkbar ungünstig.
Ich glaube hier kommt es einfach nur darauf an, WER steht im Grundbuch.
Allerdings weiß ich nicht, ob es trotzdem einen Anteil gibt, wenn er nachweislich alles gezahlt hat.