Wer kennt sich mit der Berechnung der Stromkosten für das CPAP-Gerät mit Luftbefeuchteraus
Leider streite ich mich immer noch mit meiner KK rum wegen der Bezahlung der Stromkosten für das CPAP - Gerät. Mittlerweile habe ich gehört das es da sehr große Unterschiede gibt in der Bezahlung bei den KK. Die einen zahlen wirklich die Kosten für den Stromverbrauch, manche nur einen Abschlag und manche sogar nur 10,00€ pro Monat. Die Rechtslage ist aber das eine Verordnung erst erfüllt ist wenn sämtliche Kosten ( komplette Stromkosten ) erstattet wurden. Gestern rief mich ein Mitarbeiter der Firma an, wo ich mein CPAP - Gerät habe ( Heinen u. Löwenstein - frage mich zwar wieso er sich da rein hängt und seinen Kommentar abgibt ) und wollte mir weiss machen daß das Gerät nur einen Verbrauch von 20W hat und es egal ist welche Stufe eingestellt ist gleicher Verbrauch ob die Stufe " eins oder wie bei mir elf ". Was mir eigentlich unlogisch erscheint. Ich hab auch schon mal gegoogelt - gibt es eine Seite unter " CPAP-Geräte Stromverbrauch und Berechnung " da ist es mit 292,00€ im Jahr angegeben. Kann mann sich eigentlich auf solche Aussagen verlassen. Desweiteren hatte mir mein Energieversorger ein Meßgerät zur Verfügung gestellt, welches man dann für ein paar Tage dazwischen schalten mußte - das zeigte mir an in der Aufwärmphase 210W und in Warmphase gleich 297W. Das würde ja dem gleich kommen was das Portal berechnet hat. Würde mich sehr freuen über Kommentare bzw. Erfahrungen anderer.
Wünsche euch allen einen sonnigen Samstag.
3 Antworten
Stecke einfach ein Energiekostenmessgerät, die gibt es für 10 Euro im Baumarkt, für mindestens drei Tage zwischen das Gerät.Stelle das Gerät uf Anzeige kWh. Damit hast du einen guten Mittelwert für den Verbrauch. Den rechnest du auf den einzelnen Tag um und kannst hier auf das Kalenderjahr schließen.
Bedenke aber das die KK nur die Stromkosten bezahlen muss. Zählerkosten und Grundkosten hättest du auch ohne dein Gerät....
Gute Besserung!
Besorge dir einen separaten amtlich geeichten Stromzähler der vor das Apnoe Gerät geschaltet wird. So haste einfachen Nachweis wie hoch der Verbrauch im Jahr ist denn wenn die Zimmertemperatur Luftfeuchte im Zimmer usw sich ändert, ändert sich auch der Verbrauch. Ausserdem hat nicht jeder die gleiche Schlafdauer. Solche Geräte kosten nicht die Welt. So einfache Steckdosenadapter kannste in die Tonne treten da zu viel Abweichung und nicht eichfähig. Nach z.B. 1 Monat erstellste die erste Rechnung an die Kasse mit den Hinweis auf den geeichten Zähler dann muß Kasse zahlen
Bei welcher Krankenkasse bist Du? ich habe mit meiner (DAK) keine Probleme sie zahlt bzw. rückerstattet mir das Geld was mein BiPAP Gerät an Strom frisst.
daß das Gerät nur einen Verbrauch von 20W hat
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mag sein dass die Apnoe Pumpe nur 20 Watt verbraucht aber bei angeschlossenen Feuchtegerät steigt der Verbrauch enorm an. Heinen u. Löwenstein sollteste mitteilen dass die Feuchteeinheit angebaut und in Betrieb ist aber das sollten die eigendlih wissen da sie unter deiner Kundennummer beide Teile verkauft haben. Letzendlich bleibt nur der Weg eines separaten Zählers