Wer ist für Notausgangsschilder zuständig im Gaststättenbereich? Mieter oder Vermieter?
3 Antworten
Natürlich der Betreiber der Gaststätte, denn dieser bekommt ja auch Besuch von div. Behörden und hat sich demzufolge auch an die div. Vorschriften zu halten.
Der Vermieter kann dafür nicht zuständig sein, sonst müsste er ja auch für die Sauberkeit oder die ordnungsgemäße Anmeldung der Arbeitskräfte zuständig sein.
Der Mieter. Er richtet ja die Räume ein und muss eben auch festlegen, wo es um Notfall lang geht.
Logischerweise der Betreiber der Gaststätte.