2 Wochen Urlaub und trotzdem bereit halten für den winterdienst?

4 Antworten

Urlaub ist Urlaub 

Genau so ist es. Im Urlaub darf ein AN selbst bestimmen was er tut und wo er sich aufhält.

 da muss man doch nicht auf Abruf sitzen 

Eben. Muss ein AN auf Abruf arbeiten, hat also Rufbereitschaft, muss diese bezahlt werden. Das zählt als Arbeitszeit und hat mit Urlaub überhaupt nichts zu tun.

Einmal genehmigter Urlaub kann vom AG nicht einfach "zurückgenommen" werden. Da braucht es schon sehr wichtige Gründe, der AG muss nachweisen können, dass ohne die Anwesenheit des AN dem Betrieb großer Schaden entsteht.

Der AG soll hier einen anständigen Arbeitsplan machen und MA bei denen im Voraus feststeht, dass sie Urlaub haben nicht einplanen (auch nicht für "Notfälle")

Wenn ich Urlaub habe muss auch der Bereitschaftsplan geändert werden. Er könnte doch auch weg fahren und dann beim Schneefall kurz zurück kommen ? Ein Unding. Er muss auch während des Urlaubs nicht erreichbar sein.

Schlosskeller79 
Beitragsersteller
 13.11.2019, 16:46

Ja das hab ich ihm auch gesagt... Nur meinte er, der Tag wird ihm dann gut geschrieben.. Aber das is doch bullshit..Dann hätte man von November bis März ne urlaubssperre machen müssen... Freust dich auf deinen Urlaub und sollst präsent sein.. 🙄

Lexa1  13.11.2019, 17:38
@Schlosskeller79
Freust dich auf deinen Urlaub und sollst präsent sein..

ist ein Unding und Arbeitsrechtlich bestimmt auch bedenklich. Bereitschaftszeit wird auch vergütet. Und das wäre Bereitschaft.

Rein rechtlich muss er nicht erreichbar sein.

Da Du hier als "Dritte" die Situation beschreibst, stellt sich für mich die Grage, wie der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer herangetreten ist. War es mehr ein bitten oder ein befehlen?

Meine Telefonnummer ist auch auf der Notfallliste meines Arbeitgebers (ohne explizit eine Gegenleistung dafür zu erhalten) Er gibt sich aber Mühe das System ausfallsicher zu gestalten, so dass ich in 10 Jahren ganze fünf Anrufe erhalten habe und zweimal am Wochenende hin gefahren bin.

Genauso habe ich im Urlaub auch gearbeitet, weil ein Projekt fertig werden musste. Dafür konnte ich dann aber auch fünf Wochen am Stück Urlaub machen, was bei einer Flugreise um den halben Planeten den Urlaub effektiver gemacht hat.

Am Ende hat mein Arbeitgeber tatsächliche Einsätze immer ohne große Bettelei von sich aus durch Sonderzahlungen ausgeglichen. Wenn ich "Nein" gesagt hätte, wäre das übrigens auch problemlos angenommen worden.

Das nur als Beispiel, dass man nicht unbedingt auf sein Recht pochen sollte, nur weil man das Recht hat. Wenn man ein vertrauensvolles Verhältnis haben möchte und auch flexible Reaktionen des Arbeitgebers erhalten möchte, sollte man sich selbst auch so verhalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Schlosskeller79 
Beitragsersteller
 14.11.2019, 02:35

Wenn er keinen Urlaub hat, habe ich für die Winterdiensteinsätze vollstes Verständnis.. Aber NICHT im Urlaub.. Urlaub ist zur Erholung da und nicht um trotzdem ausrücken zu müssen.. Dann brauch man keinen Urlaub wenn man eh los muss... Es geht finde ich auch nicht um irgend ein vertrauensverhältnis, ich finde aber das Recht Recht zu bleiben hat.. Und wenn sowas üblich ist, sollte es schriftlich festgehalten sein.. Und von solcher AKTION steht nix im AV.. Also bin ich mir nicht sicher, ob das für den AN auch so rechtens is.. Denn mündlich wurde auch keine Regelung festgehalten was dieses Thema betrifft.. Na wir werden uns nochmal erkundigen..

Da hast du Recht. Urlaub ist Urlaub,muss halt jemand anders Schaufeln.

Schlosskeller79 
Beitragsersteller
 13.11.2019, 16:48

Seh ich auch so... Ist echt unmöglich... Könnt ick ausrasten bei sowas.. 🤐