Wer ist disziplinarisch Vorgesetzter?
Guten Morgen
Folgendes: In einem Unternehmen gibt es Geschäftsführer, Bereichsleiter, Abteilungsleiter, Teamkoordinatoren und Mitarbeiter. Die Stelle der Teamkoordinatoren ist der Stellenausschreibung nach rein fachlich und nicht disziplinarisch. Geschäftsführer,Bereichsleiter u.Abteilungsleiter sind disziplinarische Vorgesetzte und haben den Teamkoordinatoren disziplinarische Aufgaben erteilt. Dazu gehört unter anderem die Genehmigung und das versagen von Urlaub oder Freizeitausgleich. Besser noch sie nehmen den größten Teil der Aufgaben des Abteilungsleiters wahr. Sicher wird in den Antworten auch das Direktionsrecht auftauchen, aber das möchte ich an dieser Stelle ausschliessen das es sich hier um Aufgaben dreht wo die Teamkoordinatoren nicht geschult sind und Verantwortung übernehmen über dessen Konsequenz sie sich nicht im klaren sind. Rechtlich gesehen kann das für die TK nach hinten losgehen.
Jetzt meine Frage(n): Dürfen die Teamkoordinatoren diese Führungsposition anhand von fehlenden Schulungen diese Aufgaben wahrnehmen? Das Gesetz gibt an der Stelle nicht viel her, darum möchte ich alle Arbeitsrechler hier bitten ihre Meinung dazu zu schreiben.
Bitte möglichst sachlich vernüftige Antworten.
Viele Grüße, dog
2 Antworten
Wenn der Arbeitgeber dies so bestimmt dürfen die Teamkoordinatoren die Führungsposition wahrnehmen. Die Teamkoordinatoren übernehmen mit der Ernennung Arbeitgeberpflichten.
Eine Führungskraft ist verpflichtet sich an Gesetze, Verordnungen, arbeitsvertragliche-, tarifliche- und betriebliche Regelungen zu halten.
Üblicherweise werden Führungskräfte dazu geschult, Bedingung ist eine Schulung jedoch nicht.
Es müsste im Interesse des Arbeitgebers liegen, wenn er Führungskräfte hat, die diesen Namen auch verdienen. Zum anderen müsste es auch im Interesse der Führungskräfte selbst liegen, ihre Führungsaufgabe kompetent wahrnehmen zu können.
Eingegriffen werden kann allerdings erst, wenn eine Führungskraft nicht im Einklang mit Gesetzen, Verordnungen, arbeitsvertragliche-, tarifliche- und betriebliche Regelungen ist.
Peter Kleinsorge
Wenn sie in die Tätigkeitsfelder eingewiesen sind: Ja. Das heißt aber nicht, dass hier spezielle Schulungen von Nöten sind. Letztlich kann der Geschäftsführer soviele Aufgaben deligieren, wie er will. Er hat die Delegationsverantwortung und muss sich vergewissern, dass der Deligierte seine Arbeit richtig macht. Der Deligierte selbst hat die Durchführungsverantwortung. Und: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Was heißt, dass sich der Deligierte im eigenen Interesse weiterbilden sollte... Er schadet sich ggfl. selbst, bei Unwissenheit über Gesetzt und Richtlinien...
Danke für deine Antwort.
Fachlich sind sie eingewiesen, diziplinarisch nicht.In diesem Fall sind die Posten der Teamkoordinatoren auf dem Mist des Bereichsleiters gewachsen und der rechtfertig diese Posten mit den disziplinarischen Befugnisssen damit das er den Abteilungleitern personelle Aufgaben abnehmen will. Das geht aber alles eben nicht ohne entsprechende Weiterbildung der TKs. Dazu kommt das ich täglich TKs in meine m Büro habe die diese Aufgabe nicht ausüben möchten, gerade weil sie auf einem Schleudersitz sitzen.
Was ich hier brauche ist eine Aussage wer ist disziplinarischer Vorgesetzter und welche Dinge dürfen nicht disziplinarische ausüben und welche nicht.
Da ich Arbeitnehmervertreter bin ist es meine Aufgabe auch die TKs vor Schaden zu bewahren der ihnen vermutlich als faules Ei ins Nest gelegt wurde, da lasse ich niemanden ins offene Messer laufen!