Wer ist berechtigt eine Anzeige zu machen?
Darf jeder, der etwas über etwas weiß, eine Anzeige aufgeben oder nur diejenigen, die einen Schaden haben oder Angehörige sind?
4 Antworten
Natürlich darf jeder eine Anzeige aufgeben, es bedeutet ja erstmal nur dass du etwas bekannt gibst. Anschließend wird dann geprüft ob ein Problem vorliegt oder jemand geschädigt wurde.
Das stimmt nur bedingt.
Nein, das stimmt absolut.
Jedoch ist bei Delikten bei denen ein Strafantrag erforderlich ist, es schon Voraussetzung, dass der Antragsteller auch selber betroffen ist.
Ein Strafantrag ist etwas anderes als eine Strafanzeige.
Es geht um die verschiedenen Arten, wie die Sta danach mit der Anzeige umgeht. Wenn keine Selbstbetroffenheit für das Antragsdelikt vorliegt, wird es nicht geprüft und auch keines Blickes mehr gewürdigt, 77 StGB.
"Ein Strafantrag ist etwas anderes als eine Strafanzeige."
Aber systematisch im 161 II StPO beschrieben und deswegen im weiteren Sinne auch als Anzeige einer Straftat zu verstehen, vor allem unter Laien, oder denkst du ehrlich, der Fragesteller will nicht wissen, wie es zB. bei Beleidigungen, oder sogar der einfachen Körperverletzung ist?
Jeder darf/kann alles und jeden für jeden beliebigen Grund anzeigen.
Ganz anders sieht das aber damit aus, was weiter verfolgt wird.
Wenn Du also Unbekannt anzeigst, weil er Unbekannt2 "doof" genannt hat, dann wird das aus mehreren Gründen nicht weiter verfolgt.
Wenn Du Deinen Vater anzeigst, weil er Dir keinen Pudding mitgebracht hat sowieso nicht, weil das ja nicht mal eine Straftat ist.
Wenn Du allerdings gesehen hast, dass irgendwer irgendein Auto aufgebrochen hat, dann wird das sehr gerne aufgenommen.
Ich würde gerne das Lebenshilfe Haus anzeigen, wo 12 Menschen in den Fluten ertrunken sind. Ich weiß aus Gesprächen mit einer Anwohnern, dass sie die Gefahr kannten. Und das in Kauf nahmen,indem sie Leute im Erdgeschoss untergebracht haben.
Kann man so nicht sagen. Kommt darauf an, was angezeigt werden soll.
Hast du ein Beispiel, wo es nicht geht?
Hausfriedensbruch kann z. B. nur der anzeigen, der das Hausrecht inne hat.
Nope, anzeigen kann jeder. Die Frage der antragsberechtigung ist eine andere.
Na ja, ich denk da halt praktisch: Und das heißt - bei einem absoluten Antragsdelikt kommt es ohne entsprechenden Antrag (in dem Fall seitens des Hausherrn) nicht zur strafrechtlichen Verfolgung und Ahndung.
Bei Offizialdelikten (Raub, Totschlag usw.) muss man nicht zwingend selbst von der Straftat betroffen sein. Jedoch ist bei Delikten bei denen ein Strafantrag erforderlich ist (Hausfriedensbruch, Beleidigung usw.), es schon Voraussetzung, dass der Antragsteller auch selber betroffen ist. Eine Ausnahme würden die relativen Antragsdelikte darstellen.
Jedoch ist bei Delikten bei denen ein Strafantrag erforderlich ist (Hausfriedensbruch, Beleidigung usw.), es schon Voraussetzung, dass der Antragsteller auch selber betroffen ist.
Die Frage betrifft die Anzeigeberechtigung, nicht die Antragsberechtigung.
Das stimmt nur bedingt. Bei Offizialdelikten muss man nicht zwingend selbst von der Straftat betroffen sein. Jedoch ist bei Delikten bei denen ein Strafantrag erforderlich ist, es schon Voraussetzung, dass der Antragsteller auch selber betroffen ist. Eine Ausnahme würden die relativen Antragsdelikte darstellen.