Wer hatte schon mal Erfahrung mit Mietnomaden als Vermieter?
Darf man Rechtlich gesehen, als Vermieter einem Mietnomaden das Wasser abstellen wenn man dem Nomaden bereits gekündigt hat fristgerecht wegen Mietrückständen. MfG Rudi
2 Antworten
Wer hatte schon mal Erfahrung mit Mietnomaden als Vermieter ? Darf man Rechtlich gesehen, als Vermieter einem Mietnomaden das Wasser abstellen wenn man dem Nomaden bereits gekündigt hat fristgerecht wegen Mietrückständen.
Ja, man darf. Denn das Abstellen der Wasser- oder Stromversorgung greift nicht in das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung ein, sondern betrifft nur den Mietgebrauch! (vgl. BGH, Urt.v. 06.05.2009, 12 ZR 137/07).
Das gehört zum kalten Auszug, hier die Infos dazu von
Rechtsanwälte Stüwe & Kirchmann:
Nein, das darf man nicht. Aber wieso kündigst du bei Mietrückstand fristgerecht? Wenn mindestens zwei Monate offen sind zur Zahlung, spricht man eine fristlose Kündigung aus, damit man vor Gericht schneller voran kommt.
Wie man deinem wunderbaren Link aber recht einfach durch genaues Lesen entnehmen kann, sind daran auch einige Bedingungen geknüpft. Sind diese nicht erfüllt oder gegeben, ist es eben nicht gestattet.
Wie meine Antwort bzw. mein Link zeigt, ist Deine Antwort wohl nicht richtig: