Ohrlöcherstechen bei 10-Jähriger nur mit Erlaubnis der Mutter?
Hallo, meine 10-jährige Tochter möchte sich gerne Ohrlöcher stechen lassen und ich habe nichts dagegen, allerdings lehnt ihr Vater (der mit uns zusammenlebt und ebenfalls Sorgerecht hat) das kategorisch ab und sagt, sie muß warten bis sie 18 ist. Reicht da meine Erlaubnis und Anwesenheit ? Wie sieht das juristisch gesehen aus, wenn wir das gegen seinen Willen machen ? Danke & Viele Grüße Susanne
10 Antworten
Wie auch immer ihr euch entscheidet, lasst die Ohrlöcher in jedem Fall beim Piercer stechen und auf keinen Fall beim Juwelier schießen!
Piercer: hygienische Arbeit, sterile Instrumente, Erstschmuck am besten aus Titan oder PTFE! Der Stichkanal ist sauber und kann gut abheilen.
Juwelier/Ohrlochpistole: Unhygienisch, Ohrlochpistole kann NICHT sterilisiert werden (hmmm Brutstätte für Hepatitis und andere Keime), der Erstschmuck, diese medizinischen Stecker sind absolut ungeeignet und können sogar Nickel freisetzen. Der Stichkanal ist unsauber da das Gewebe beim schießen verdrängt, also sprichwörtlich zerfetzt wird. Das macht gerne mal Probleme beim Abheilen und entzündet sich sehr leicht. Viele haben spürbare Knubbel im Ohrläppchen, das sind alte, verkapselte Entzündungen.
Bei unter 14jährigen müssen immer beide Eltern mit ins Studio kommen. Wenn du alleinerziehend bist, wird ein Dokument benötigt, das die alleinige Erziehungsberechtigung nachweist (z.B. Scheidungsurteil oder ähnliches). Alternativ kann im Studio eine Eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung der alleinigen Erziehungsberechtigung abgegeben werden.
Wenn der Vater mit das Sorgerecht hat und dagegen ist - dann kann er auch später eine Strafanzeige gegen den Piercer und die Mutter stellen - und sowas wird - und wurde auch schon - selbstverständlich auch von Gerichten verfolgt!!!!
Ja, Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten reicht völlig aus. Allerdings sollte man das vorhin doch mit dem Vater klären, sonst gibts hinterher das große Hin und Her (nur so für die Harmonie ;-) )
Rein rechtlich müssten beide zustimmen (heißt ja nicht umsonst gemeinsames Sorgerecht). Praktisch interessiert das den Juwelier nicht solange eine Person dabei ist. Den Stress habt ja hinterher ihr beide. Denke nicht dass sich ein Gericht der Welt mit sowas rumschlägt (wobei das rechtlich unter Körperverletzung fällt...)
Richtig,Dh..
Also bei mir (14) war auch nur die Mutter dabei.
Händchen gehalten? :D