Wer haftet bei Schäden bei Verpachtung?

7 Antworten

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Genrell gilt der § 823 BGB. Wer anderen einen Schaden zufügt, ist haftbar. Deine Mutter muss also den Nachbar auffordern, diesen schaden umgehend der Versicherung zu melden.

Stromausfall ist natürlich ein Notfall, und sie muss nicht warten, bis eine Versicherung sich äußert.

Wenn sie allerdings einen Unternehmer beauftragt, muss sie auf jeden Fall erst einmal die Rechnung zahlen und ihr Geld wieder einfordern (Vom Verursacher natürlich)

jossie 
Beitragsersteller
 09.05.2011, 13:00

Und: Wenn ich Mieter bin, muss ich im Schadensfall, den ich nicht zu verantworten habe, doch auch dem Vermieter melden und der kümmert sich drum, oder? Warum dann nicht dem Verpächter?

DerHans  15.02.2012, 11:50
@jossie

Der Verpächter wir aber den Nachbarn kennen. Irgendwo muss die Pacht ja her kommen

jossie 
Beitragsersteller
 09.05.2011, 12:58

Das ist aber das Problem: Der neue Nachbar nutzt sein Wochenendhäuschen eben auch nur am WE. Meine Mam sogar nur 4 x in Jahr. Nun ist der Schaden da, der Nachbar aber unbekannt und nicht greifbar!

Es herrscht das Verursacherprinzip.

Wer einen Schaden Verursacht, der haftet.

Das ist doch keine Frage - derjenige,der den Schadem verursacht hat,muss auch dafür gerade stehen, bzw.seine Haftpflichtversicherung.

der schadensverursacher natürlich, das ist normale sachbeschädigung...

 

was soll die frage?

 

wie sollte es sonst sein?

btw zahlt ihr alls am grundstück selbst ansonsten, ich denke es ist erbpacht, das ist wie eigentum, nur dass es halt kein eigentum ist^^

Der Schadensverursacher (bzw. seine Haftpflichtversicherung) müsste für die Schadensbehebung aufkommen.

Hat der Verpächter allerdings" falsche" Pläne (Lageplan des Grundstücks mit Verlauf der Elektro- / Wasser- Gasleitungen...) herausgegeben. so dürfte ihn eine Mitschuld treffen...