Welche Versicherung(en) brauche ich?
Hallo, ich habe vor ein Grundstück mit Ferienhäuser zu pachten. Für meine (Vorab-)Kalkulation interessiert mich, welche Versicherungen ich dazu benötige.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß Erik
11 Antworten
Hallo, also wir haben ein eigenes Ferienhaus in Holland, da ist das anderes. Aber so weit ich weiß, brauchst Du auf jeden Fall dort eine Hausratversicherung, da der Hausrat ständig dort ist. Diese beinhaltet ja Feuer, Leitungswasser, Sturm und vor allem Einbruchdiebstahl/Raub.
Huer ist ja wohl erfoderlich zu klären: Die Ferienhäuser sollen danach vermietet werden, richtig??
Dann ist neben der Hausrat in jedem Fall eine Vermieter Haftpflicht Versicherung erforderlich und Klärung, dass der Eigenümer !!!!! eine Gebäude Versicherung abgeschlossen hat.
Alles Aufnahme in den Pachtvertrag!!!!!!
Hallo
Wen du eine gute Haftpflicht und eine gute Hausratversicherung (z.B. InterRisk)hast, dann ist eine Ferienwohnung/-haus meines Wissens nach automatisch mit eingschlossen. Das ist dann wohl der günstigste Weg. Bei der Wohngebäude musst du nachprüfen, ob du ggf. schon über die Pacht einen Schutz hast. Besonders wichtig ist es, dass Einbruch/Diebstahl mit versichert ist und je nachdem wo du das Haus hast Elemantarschäden.
Pächter ist nicht Eigentümer, er zahlt - ähnlich dem Mieter einer Wohnung - Versicherungsaufwendungen im Rahmnen von Kosten-Umlagen zur Wirtschaftseinheit an den Eigentümer, da dieser diese schuldet (Grundsteuer gegenüber Finanzamt z.B. oder auch für den Grundstückseigentümer angesagte Versicherungen, siehe BAUHERREN-Modell). Demzufolge ist der Rat zutreffend, den Verpächter hierzu anzufragen. Ggf. ist diese Frage zu thematisieren, sogar günstig für dich, weil: heute passieren so Dinge, die dürfte es dem Recht nach überhaupt nicht geben. Also möglicherweise auch, daß ein einfacher Pächter Aufwendungen übergeholfen bekommt, die eigentlich nur dem Eigentümer gehören... Ich habe das bei Garagen schon erlebt (Neue Bundesländer, wo es zum 31.12.2oo6 die Enteignung der bisherigen Eigentümer an den Gebäuden gab, da nach altdeuschem Recht nur der Grundstückseigentümer eben auch Eigentümer darauf befindlicher Baulichkeiten sein darf); hier wurden vom Eigentümer die Grundsteuern direkt vom sozusagen NUR-Pächter der Grundstücke (aber NOCH-Eigentümer der Gebäude) kassiert.
Die Frage ist doch ,ob der Verpächter /Eigentürmer schon irgendwelche Versicherungen abgeschlossen hat.Vorab fragen.. Für Ferienhäuser gibt es spezielle Gebäudeversicherungen, da diese meist aus Holz od. andere Bauweise sind..sind es mehr als zwei / drei werden meist Kollektiv/pauschalverträge angeboten, in denen die Anzahl gleich gegen Feuer / Leistungswasser / Sturm Hagel versichert wird, incl. auch des Grundstücks und Dinge ,die auf Ihm stehen (Müllboxen ? Grillplatz ?) Sind sie möbiliert werden diese ähnlich der Gebäudeversicherung "Hausrat ähnlich" versichert um auch noch das Thema Diebstahl & Einbruch abzusichern..Sollte es gewerblich betrieben werden ,wäre eine Betriebshaftpflicht sinnvoll, nur nebengewerblich Haus & Grundbesitzerhaftpflicht.. Allerdings gibt es nicht viele Versicherer ,die sich mit dieser speziellen Thematik (und adäquaten Prämien..) auskennt.. HG DerMakler