Wer darf zum TÜV? Was ist der Unterschied zwischen Halter, Eigentümer und Besitzer

6 Antworten

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Wer ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bringt, ist eigentlich egal. Das machen ja auch Werkstätten, etc. Es könnte höchstens sein, dass eine Vollmacht gewollt wird. Eigentümer ist der, der im Brief eingetragen ist. Halter ist der, auch den das Fahrzeug angemeldet ist. Besitzer ist der, der den Gegenstand gerade hat.

Er hat das Fahrzug prüfen lassen und die haben nicht bemerkt, dass die HU abgelaufen ist?!?

Das erscheint mir jetzt aber sehr seltsam.

Den Weg zum TÜV kannst Du problemlos fahren. Schließlich musst Du die Maschine ja irgendwie hin bekommen.

Wer das Fahrzeug zum TÜV bringt ist irrelevant, solange Du die Fahrzeugpapiere dabei hast.

LG TornadoBull

djcore 
Beitragsersteller
 11.04.2011, 20:53

Naja, der Check war ja nicht HU-bezogen und warum die ihm das nicht gesagt haben, weis ich auch nicht. Entweder es gab gar keinen Check und er hat es verwechselt, verdrängt oder wird senil..........oder die haben es selber nicht bemerkt.....was weiss ich

Kein Problem. Auch mit abgelaufenem TÜV darfst Du zum TÜV fahren, um die HU machen zu lassen.

Den TÜV interessiert es nicht, wer das Fahrzeug bringt. Insofern erkläre ich DIr jetzt auch nicht den Unterschied zwischen den drei Rechtsfiguren.

TÜV gibt es morgen nur für 12 Monate... die 2 Jahre zählen ab der letzten HU.

Dein Dad hat gesagt, das der TÜV erst diesen April abläuft?

Mängel hat das Motorrad nach Aussage meines Dads nicht, denn checken lassen hat er die Maschine.

Glaubst Du das dann? :)

 

Und ja, jeder kann es zum TÜV bringen.

djcore 
Beitragsersteller
 11.04.2011, 20:42

Naja, er war ja auch der Meinung, dass es noch TÜV hat, insofern war die Anmerkung vielleicht etwas verwirrend. Ich gebe ja zu, dass es etwas naiv war und mich die Sonnenstrahlen und die Aussicht auf den Ride auf 2 Rädern etwas benebelt hat!

Helmi123  12.04.2011, 07:46
@djcore

Die Frage ist ja eigentlich, von wem hat er es checken lassen? Eine Werkstatt muss doch sehen, wenn ein TÜV abgelaufen ist.

Ergebnis der TÜV Prüfung war ohne Beanstandung. Abgelaufener TÜV unrelevant, als Besitzer möglich, Nur der Hinweis, die Kette beim nächsten Radwechsel auch erneuern zu lassen. Es war eine sehr schnelle Prüfung durch einen netten Ingenieur.