Polizei gegen Eintragung vom TüV?
Wurde grade von der Polizei angehalten. Folgende Situation zu der ich gerne Eure Meinung/Erfahrung hören möchte.
Die Kombination zwischen Tiefe (Gewindefahrwerk) und den Distanzscheiben wäre nicht i.o, da die Reifen zu weit raus stehen und wenn sich, ich zitiere “Zwei 100kg Menschen in mein Auto setzen würden, würden dadurch die Reifen am Kotflügel schleifen.was zur Stilllegung führen kann.
Die ganze Kombination ist vom TüV eingetragen Breite,Tiefe und Reifen-Felgen Kombination.
Geht das wirklich? Könnte das Folgen für mich haben,wenn ich keine Änderungen vornehme? Wenn ja wieso sollte ich dann noch zum TüV fahren um es eintragen zu lassen,wenn es eh nichts nützt.
Danke fürs Lesen,
Schönen Abend noch.
4 Antworten
Wenn Eintragungen gegen die Stvzo verstoßen sind sie von Anfang an ungültig - also hat die Polizei das Recht die Eintragung "rückgängig" zu machen. Das darf sie selbst zwar nicht, aber sie kann es veranlassen.
Dazu braucht sie aber das Gutachten eines KFZ-Sachverständigen.
Die Frage ist, ist das auch so zusammen begutachtet worden oder wurden verschiedene Umbauten einzeln vorgeführt ? Dann sind die zusammen ggf trotzdem nicht zulässig.
Beispiel:
Auto wird mit breiten Sommerrädern vorgeführt und die werden positiv abgenommen.
Danach wird der Wagen tiefergelegt und mit den schmalen Winterrädern vorgeführt, die Abnahme ist dann auch positiv.
Jetzt werden die bereits abgenommenen breiten Sommerräder wieder montiert und beide Änderungsabnahmen mitgeführt. Zusammen ist es aber nicht zulässig.
In der zweiten Abnahme (Fahrwerk) muss die vorherige Abnahme (breite Reifen) als vorangegangene Änderung angegeben sein.
Ist alles so eingetragen worden wie es momentan ist, seit der TüV Eintragung hab ich keinerlei Veränderungen am Auto durchgeführt.
Spurplatten und Fahrwerk wurden auch gleichzeitig montiert/eingetragen.
Wenn die Reifen aus den Kotflügeln rausstehen ist das ein Mangel und nicht zulässig!
Ich hatte noch nie Probleme mit der Rennleitung und an meinem Wagen ist ne Menge geändert worden, nur sowas wie Spurplatten habe ich von Anfang an gelassen, da ich gescheite Felgen und Reifen drauf habe und die sonst rausstehen würden...
Der TÜV hat das Sagen! Wenn der TÜV sagt/bestätigt, dass dein Fahrzeug der StVZO entspricht, dann müßte die Polizei schon dem TÜV einen Fehler nachweisen! Ich würde einem Bußgeldbscheid auf jeden Fall widersprechen.
DA ja jeder behaupten kann, er sei in dem Zustand , den die Polizei bemängelt, beim TÜV gewesen, wäre das ja eine Einladung, auch illegale Teile einzubauen.
Selbst wenn das Gewindefahrwerk eingetragen ist, kannst du es ja später noch runtergedreht haben. Und Reifen, die an der Seite über die Karosserie herausstehen, sind sowieso ein MAngel, egal, was eingetragen ist. Also ändere es und gut ist.