Darf ein Roller 50cmm bis 60 Kmh fahren? Versicherung und TÜV
Hallo
Ich habe eine Aprilia 50cm3 Baujahr 2012 ( darf nur bis 45Kmh) und ein Führerschein klasse 1b ( erlaub mir bis 80 cm3 und maximal 80 Kmh zu fahren).
Kann ich mein Roller entdrosseln bis 60 Kmh und bleiben mit dieselbe versicherung die erlaub mir ein 50cm3 bis 60kmh zu fahren?
Oder voll entdrosseln zum 70 kmh dann ist es jetzt ein Leichtkrafträder?
Muß ich in beide fälle zum TÜV und die Papiere wechseln?
Danke Marc
3 Antworten
Ohne Eintrag in die Papiere bleibts illegal - du fährst ohne Betriebserlaubnis. Also müsstest du den Umbau beim TÜV abnehmen lassen (Einzelabnahme) und anschließend bei der Zulassungsstelle umschreiben lassen. Billig wird das aber nicht, außer evtl., du bekommst vom Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Im Übrigen: deine 1b ist jetzt gleich wie A1 und erlaubt dir Bikes bis 125 ccm zu fahren - auch über 80 km/h!
Bis 18.01.2013 galt da die Beschränkung auf 80 km/h nur für unter 18-jährige und auch die wurde ab 19.01. gestrichen. ;)
Vielen Dank für den Stern. ;)
Hallo nochmals Mein Roller Verkäufer sag mir das es ist jetzt nicht möglich eine 50cm3 Roller mehr als 45km fahren zu lassen das es wird nicht genehmigt. Was sind die Gesetzliche zustand? Danke Marc
Betriebserlaubnis und Versicherung sind ohne Eintrag hinfällig. Also, genehmigen lassen.