Kann ich das Auto von meinem Vater fahren oder ein Auto mieten, ohne selbst eine KFZ Versicherung zu besitzen?
Hallo. Die Frage ist, wie schon im Totel genannt, folgende: Kann ich das Auto von meinem Vater ausleihen und fahren oder ein Auto mieten, ohne selbst eine KFZ Versicherung zu besitzen?
8 Antworten
Die Versicherung ist immer auf das Fahrzeug zugelassen, nicht auf den Fahrer.
In der Versicherungsklausel können aber Einschränkungen vorhanden sein. Z.B. Nur Fahrer über 25 oder ähnliches.
Sollte doch jemand unter 25 das Auto fahren, darf er das natürlich trotzdem. Sollte es zu einem verschuldeten Unfall kommen, zahlt die Versicherung trotzdem. Es ist aber möglich, dass sie sich den Differenzbetrag vom Versicherungsnehmer (also dem Vater) wiederholt. Das wäre aber keine große Summe.
wenn du ein auto mietest ist es ja versichert.
wenn du das auto deines vater fahren möchtest muss er dich bei seiner versicherung eintragen lassen. das kann, je nach auto, teil oder vollkasko günstig bis teuer werden. meine tochter wird demnächst auch mit unseren fahren, kostet ca 60 euro mehr, wir haben aber auch vollkasko, beim alten polo meiner mutter wird es zusätzlich keine 20 euro kosten
Das ist aber nur so, wenn es grundsätzlich Einschränkungen bei der Versicherung gibt. Wenn es keine gibt, muss nicht jeder extra eingetragen werden.
.... natürlich, wenn denn die Papiere und Schlüssel vom Halter zur Verfügung gestellt wurden.
Ja. Es muss in der Versicherung erlaubt sein aber du brauchst normal nichts extra.
Ja, versichert ist das Auto, nicht du.
Wenn der Vater nicht angeben hat, hat das Auto auch von anderen Personen (Fahranfänger?) gefahren wird
Grundsätzlich muss man erstmal nichts angeben, und dann gibt es auch keinen eingeschränkten Fahrerkreis.
dann kann es Schwierigkeiten geben.
...die aber keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben
dann kann es Schwierigkeiten geben.
...aber nicht für den Fragesteller, er darf das Auto fahren, Tarifierungsmerkmale kommen nur für den Versicherungsnehmer ins Spiel, dort kann eine Beitragsrichtigstellung rückwirkend erfolgen, sowie bei mehrmaligen Falschangaben bei Tarifierungsmerkmalen auch eine Vertragsstrafe.
Für die hier gestellte Frage ob der Fragesteller ein Auto fahren kann / darf spielt nur die Rolle ob das Fahrzeug versichert ist, ist es versichert darf er fahren.
Nur wenn es zu einem Schaden kommt. Die Versicherung muss aber trotzdem zahlen.
Nicht ganz. Wenn der Vater nicht angeben hat, hat das Auto auch von anderen Personen (Fahranfänger?) gefahren wird, dann kann es Schwierigkeiten geben.