Wer darf ohne meine Zustimmung in meine Wohnung?
Hi
Wer darf ohne das ich zustimme in meine Wohnung? Nichtmal die Polizei darf ohne Gerichtsbeschluss einfach in meine Wohnung oder? Ich muss keinen in meine Wohnung lassen wenn ich nicht will? auch nicht den vermieter oder?
Danke
14 Antworten
Die Polizei darf sehr wohl in Deine Wohnung, wenn ein frischer und konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht. Auch ohne richterliche Genehmigung.
Im Notfall dürfen auch Polizei, Feuerwehr, Technischen Hilfswerk, Schornsteinfeger und wer weiss alle in Deine Wohnung.
Auch der Hausbesitzer darf rein, zu bestimmten Zeiten mit Anmeldung.
Ja das ist allerdings wahr!
Ja das ist alölerdings wahr!
Dein Vermieter hat durchaus das Recht, Deine Wohnung für eine Besichtigung zu betreten - aber nur nach einer Voranmeldung und Terminabsprache. Ansonsten: Niemand! Außer natürlich die Polizei, wenn sie eine richterliche Verfügung für eine Durchsuchung vorlegt. Die Polizei musst Du auch reinlassen, wenn öffentliches Interesse vorliegt, wenn hohe Werte oder Menschenleben in Gefahr sind.
Keiner außer DU. Die Polizei nur mit Durchsuchungsbeschluss oder konkretem Verdacht auf eine Straftat, und dein Vermieter auch nur wenn du es gestattest. Ihm gehört zwar die Wohnung,jedoch bist du der Mieter und zahlst jeden Monat deine Miete, somit hast du das Recht zu bestimmen wer deine Wohnung betreten darf. Manche Vermieter behalten einen Wohnungsschlüssel ein. Dann darsft du sogar das Schloss wechseln. (Würde ich sowieso immer tun wenn du neu wo hin ziehst, alleine aus dem Grund dass sich vorherige Mieter einen Schlüssel hätten nachmachen lassen können und diesen nicht abgegeben haben, oder dass dein VErmieter plötzlich aus irgendeinem Grund in deiner Wohnugn steht, das ist meinem Ex passiert).
Die Polizei darf bei Gefahr für leib und leben natürlich in die Wohnung!!!!!!!!!!!!!!
Vergessen: Natürlich darf sich der Vermieter anmelden und sagen dass er die Wohnugn sehen möchte, was auch total in Ordnung ist wenn du nichts zu verbergen hast.
Naja die Polizei kann bei Gefahr für leib und leben durchaus in die Wohnung da muss eine gefahr aber vorliegen sonst machen das nicht ist doch klar, der vermieter darf auch nur rein wenn es gefahr gibt es ist ein Wasserschaden im haus und sie haben ihm keinen genannt der schlüssel hat und sind im urlaub in der Sonne Mallorca da darf er rein sonst natürlich der vermieter darf nach ankündigung und in ihrem beisein einmal im jahr in die Wohnung das ist gesetzt sonst nur wenn sie gekündigt haben und es neue Mietintressenten gibt dann darf er nach absprache mit ihnen auch alles zeigen und in die wohnung. Andere ausanhmen fallen mir nicht ein.
sorry der text ist nicht ganz frei von fehlern habe das leider übersehen beim schnell schreiben
der einzige der ohne dein wissen, oder einverständniss in deine wohnung darf, wäre zb. ein notfall. feuerwehr wenn es brennt, oder der hausmeister wenn du einen rohbruch hast, und er nur durch eindringen in deine wohnung schaden mindern kann. Wenn die polizei kommt, darf sie nicht ohne grund in deine wohnung. zb ein haftbefehl gegen dich, dann dürfen sie. ein gerichtsvollzieher darf auch nicht in deine wohnung. du kannst den zutritt verwähren, aber dann kommt er mit der polizei, und dann darf er es doch wieder. ( denn fall hatte ich gerade