Muss ich überhaupt haften?
Mir ist heute im Fitnesscenter eine Gewichtstange auf ein fremdes Handy, das aber einfach auf dem Boden neben der Stange lag, gefallen. Das Handy hat jetzt ein Displayschaden. Der Besitzer ist der Meinung das ich haften soll für den Schaden weil es ja meine schuld ist. Ich bin aber der Meinung das es seine schuld ist da das Studio uns extra einen Spind für unsere Sachen zur Verfügung stellt und ein Handy nichts auf dem Boden neben Geräten verloren hat. Eine Haftpflichtversicherung hab ich nicht und das Stadio haftet dafür nicht. Danke schonmal im voraus.
13 Antworten
Eine Haftpflichtversicherung hab ich nicht
Wie kann man keine Haftpflicht haben? Keine 60,- € im Jahr übrig? Was ist wenn du mal einen Personenschaden verursachst. Lebenslang jemand anderem die Rente zahlen?
Wer schuldhaft einen anderen schädigt haftet dafür. Da du keine Haftpflicht hast die ggf. einen Schaden übernimmt bist du im Falle eines Prozesses auf dich alleine gestellt. Diese würde auch ggf. die Argumentation führen, dass dein Gegner den Schaden mitzuverantworten hat wegen grober Fahrlässigkeit.
Er soll seine Forderung schriftlich stellen. Die leitest du an deine Haftpflichtversicherung weiter. Diese wird die unberechtigte Forderung dann (auch gerichtlich) zurück weisen.
Hallo Slowtimer,
erst einmal bist du anderen gegenüber Schadenersatzpflichtig, wenn du Ihnen einen Schaden zufügst. Das betrifft Sach-, Personen- und Vermögensschäden. In deinem Fall sprechen wir von einem Sachschaden.
Eine Haftung ergibt sich immer aus einem Gesetzestext. Das bedeutet, dass es sich hierbei um eine juristische Angelegenheit handelt. Es gehört zu deiner Pflicht deinen Übungsbereich zu kontrollieren, damit du anderen keinen Schaden zufügst. Meiner Meinung nach ist es nicht zwingend erforderlich, dass jemand sein Handy im Spint einschließt. Hier handelt es sich vermutlich eher um den Schutz vor Diebstahl.
Ein Handy hat natürlich nichts in einem Übungsbereich zu suchen. Wer Schuld hat ist hier aber nicht eindeutig zu klären. In eurem Fall würde ich von einer Teilschuld beider Parteien ausgehen. Das bedeutet, dass du zumindest für die Hälfte des Schadens aufkommen müsstest.
Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist hier nur zu empfehlen. Immerhin wehrt diese unberechtigte Ansprüche ab, damit du dich mit solchen Fällen nicht beschäftigen musst. Eine eindeutige Antwort kann dir nur ein Rechtsanwalt geben, der sich mit der Thematik auskennt.
Es ist zu empfehlen, dass ihr euch einigt, ansonsten muss es hier zu einer Entscheidung durch einen Richter kommen.
Der Mehrheit ist kaum etwas hinzuzufügen. Der Geschädigte wird sicher eine Teilschuld zugerechnet bekommen und eine PHV brauchst Du in jedem Fall.
Der Handybesitzer könnte gegen Sie einen Anspruch auf Zeitwertentschädigung nach §823 BGB haben, wenn Ihnen eine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden könnte.
Fahrlässig handelt jemand, wenn er Sorgfaltspflichten oder Benutzungsvorschriften verletzt. Nun kann ich mir nicht vorstellen, dass die Ablage von Wertgegenständen auf der Trainigsfläche üblich oder gar erlaubt ist und deswegen bei jeder Übung darauf geachtet werden muss, ob sie frei ist. Übungsflächen müssen vielmehr frei sein, damit der Übende sich nicht verletzt u.a.
Die einzige Fahrlässigkeit, die ich sehe, liegt darin, dass Sie keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Sie schützt nämlich nicht nur Sie , sondern auch andere. Daran sollten Sie denken.