Wer bezahlt die eingetretene Tür - wenn jemand in seiner Wohnung um Hilfe schreit?
Ein gewisser Mensch X hört Hilfeschreie in seiner unmittelbaren Nachbarschaft. Er rennt zu der Wohnung hin, keiner macht aber auf. Nur Hilferufe hört er in der Wohnung. Er tritt die Wohnungstür ein und entdeckt eine alte Dame in ihrer Badewanne. Sie konnte nicht mehr alleine aus dieser Badewanne aussteigen. Deshalb rief sie um Hilfe. Muss der Helfer die eingetretene Tür bezahlen?
5 Antworten
Der Helfer kann sich auf die Geschäftsführung ohne Auftrag berufen. Danach kann jemand davon ausgehen, dass ein anderer ihm in bestimmten Situationen den Auftrag zu einem bestimmten Handeln erteilen würde.
Man muss nicht erst einen schriftlichen Auftrag vorliegen haben, dass man einem anderen das Leben retten soll. Man muss nicht beweisen, dass man dazu "berechtigt" wäre. Man ist dazu verpflichtet. Die Nichterfüllung wird bestraft (unterlassene Hilfeleistung).
Ausser bei Flüchtlingen. Da ist es neuerdings umgekehrt. Da wird man für die Hilfeleistung bestraft.
Ausser in dem Sonderfall tritt dann zur Kostenübernahme ein, dass der Auftragnehmer dem Auftragnehmer nichts zu zahlen hat, sondern umgekehrt der Auftraggeber dem Auftragnehmer natürlich Kosten zu ersetzen hat. Der Helfer könnte also der Nachbarin noch Schaden an seinem Werkzeug in Rechnung stellen.
Selbst Justiz ist verboten. Also muss der Täter die Tür bezahlen weil er eingebrochen ist. Er hätte die 112 wählen sollen und vorne warten.
Zivilcourage und Nothilfe gilt erst wenn du die Tat selbst miterlebst bzw. Beteiligter bist oder mit eigenen Augen gesehen hast. Sonst kannst du ja sagen wenn du jemanden Umgebracht hast das du einfach ins Haus gegangen bist weil du Hilfeschreie gehört hast um nicht als Täter darzustehen.
Selbstjustiz heisst das? Das wird ja immer schöner
Das ist keine Selbstjustiz sondern Nothilfe. Wenn die Aktion berechtigt war, ist es auch keine Sachbeschädigung. Der dessen Rettung das Eintreten der Tür erforderlich gemacht hat, muss für den dabei entstandenen Schaden aufkommen (Wenn nicht irgend eine Versicherung greift).
Nein ich glaube nicht
Da er ja nur geholfen hat
Unterlassene Hilfeleistung wäre ja auch strafbar
Das zahlt normal die Versicherung. In dem Fall gab es ja einen Grund die Türe einzutreten. Nur sollte man davor die Rettung rufen und erst dann die Türe eintreten (wenn die Notrufzentrale nichts anderes sagt).
Die Privathaftpflicht?
zivilcourage und Nothilfe, zwei nicht ganz entzückende Wörter, nicht war?